Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4529
BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04 (https://dejure.org/2004,4529)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04 (https://dejure.org/2004,4529)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 1436/04 (https://dejure.org/2004,4529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Kostenerstattung für Wahlverteidiger; Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • Judicialis

    StPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 137; ; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 464 Abs. 2 Nr. 2
    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3319
  • NZV 2004, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04
    Dieser durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch umfasst zwar das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren - wie hier - von zwei Anwälten seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 39, 156 ).

    Diese Regelung soll verhindern, dass die Befugnis des Beschuldigten, sich durch mehrere Verteidiger vertreten zu lassen, zum Zweck der Prozessverschleppung missbraucht wird (BVerfGE 39, 156 ).

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 (BVerfGE 66, 313 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04
    Das Recht, bis zu drei Verteidiger zu wählen, ist dem Beschuldigten jedenfalls auch dann nicht verwehrt, wenn nicht alle seine Aufwendungen hierfür als erstattungsfähig anerkannt werden (vgl. BVerfGE 68, 237 ).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Denn die Erstattungspflicht der Staatskasse hat nicht zur Folge, dass sie unter allen Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muss, die er zu seiner Verteidigung erbracht hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319; Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 95/10 -).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18

    Auslagenerstattung für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

    Die grundsätzlich verfassungskonforme (dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2004, 2 BvR 1436/04, juris, Rn. 5) Vorschrift ist im vorliegenden Sonderfall jedoch im Wege der Rechtsfortbildung teleologisch zu reduzieren.
  • OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung

    Dieser Grundsatz gilt auch für umfangreiche und schwierige Verfahren, insbesondere auch in Schwurgerichtssachen (vgl. KK-StPO/Gieg StPO § 464a Rn. 9-14, beck-online m.w.N.) und wird weder durch das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistete Recht des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren noch das Recht auf Hinzuziehung von bis zu drei Verteidiger gemäß § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO relativiert (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319, beck-online; KK-StPO/Gieg StPO aaO).
  • LG Kassel, 16.01.2008 - 6 Qs 251/07

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für zwei

    16 § 464 a Abs. Nr. 2 StPO i. V. m. § 91 Abs. 3 ZPO verstößt, soweit er entsprechend die Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger auf die Kosten begrenzt, die bei der Vertretung durch einen Verteidiger angefallen wären, schließlich auch nicht gegen das Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (BVerfG, NJW 2004, 3319).

    Dieser durch Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch umfasst zwar das Recht des Beschuldigten bzw. Betroffenen, sich im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren - wie hier - von zwei Anwälten seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3319, BVerfGE 39, 156, 163).

    Das Recht, bis zu drei Verteidiger zu wählen, ist dem Beschuldigten jedenfalls auch dann nicht verwehrt, wenn nicht alle Aufwendungen hierfür als erstattungsfähig anerkannt werden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3319; BVerfGE 68, 237, 255).

  • KG, 16.07.2010 - 1 Ws 95/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen eines im Ausland

    Zwar bestimmt die gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO anwendbare Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, daß die Kosten mehrerer Verteidiger - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319) - auch in schwierigen und umfangreichen Verfahren nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen.

    Denn die Erstattungspflicht der Staatskasse bedeutet nicht, daß sie unter allen Umständen für sämtliche Auslagen des Angeklagten aufkommen muß, die er zu seiner Rechtsverteidigung aufgewendet hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319; 1985, 726).

  • OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des

    Die Regelung des § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319, 3320).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei

    Eine andere Sichtweise wäre mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NStZ 1984, 561 f.), nicht vereinbar (vgl. OLG Naumburg a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 3319).

    Dem Recht eines Beschuldigten auf ein faires Verfahren ist regelmäßig Genüge getan, wenn ihm ein Verteidiger zur Seite steht, dessen Kosten im Falle eines Freispruchs erstattet werden (BVerfG NJW 2004, 3319).

  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16

    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer

    Daraus folgt aber nicht, dass in jedem Fall die gesamten Auslagen hierfür erstattet werden müssen (BVerfG NJW 2004, 3319).
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche

    Dieser - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG NJW 2004, 3319f) - Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger; neben Letzterem ist eine Wahlverteidigung regelmäßig nicht mehr "notwendig".
  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    Dieser Grundsatz verstößt nicht gegen das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 1436/04 , NJW 2004, 3319).
  • LG Detmold, 20.10.2014 - 4 Qs 134/14

    Anwaltswechsel - Wahlverteidiger - Notwendigkeit - Beauftragung vor Inkrafttreten

  • OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des

  • LG Dortmund, 28.01.2008 - 36 Qs 6/08
  • KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11

    Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall

  • AG Andernach, 14.04.2005 - 2040 Js 70661/04

    Kürzung einer zur Festsetzung beantragten Terminsrahmengebühr wegen Unbilligkeit;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht