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   BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06   

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https://dejure.org/2006,11704
BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 (https://dejure.org/2006,11704)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 (https://dejure.org/2006,11704)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 2006 - 2 BvR 1441/06 (https://dejure.org/2006,11704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtanwendung des § 29 Abs 5 BtMG 1981 (Absehen von Strafe bei Erwerb geringer Mengen von Betäubungsmitteln) bei einschlägiger strafrechtlicher Vorbelastung des Angeklagten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Verhängung einer Strafe bei Ankauf geringfügiger Mengen Cannabis aus Gründen der Verhältnismäßigkeit; Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde; Vereinbarkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisprodukten mit dem Grundgesetz; Abhängigkeit einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 5; ; BtMG § 31 a; ; GG Art. 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 § 31a
    Absehen von Strafe bei geringfügigen Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06
    Dass der Gesetzgeber den Erwerb von Cannabisprodukten in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG unter Strafe gestellt hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 90, 145 ; zuletzt auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris = BVerfGK 5, 365 ff.).

    Allerdings können beim Ankauf geringfügiger Mengen von Betäubungsmitteln Gründe der Verhältnismäßigkeit dafür sprechen, von der Verfolgung der Tat nach § 31 a BtMG oder von der Verhängung von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG abzusehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie ist unbegründet.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06
    Dass der Gesetzgeber den Erwerb von Cannabisprodukten in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG unter Strafe gestellt hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 90, 145 ; zuletzt auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris = BVerfGK 5, 365 ff.).
  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374 und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - juris, festgehalten.
  • AG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 412 Cs 6/20

    Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der

    Gleichwohl darf das Verfahren nicht eingestellt werden, Für eine Verfahrenseinstellung gemäß § 31 a BtMG ist schon deshalb kein Raum, weil diese von der Zustimmung der Staatsanwaltschaft abhängig ist und eine solche Zustimmung nicht erteilt wurde (vergleiche BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.08.2006, 2 BvR 1441/06, Rn. 3, juris).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374 und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - , juris, festgehalten.
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