Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 102 StPO; § 100a StPO
Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und effektive Kontrolle; tief greifende Grundrechtseingriffe); nachträgliche Kontrolle (Durchsuchungsmaßnahmen; Telefonüberwachung); Rechtsschutzinteresse (Erreichbarkeit eines konkreten und ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz - Zu den Anforderungen an ein Rechtsschutzinteresse im Rahmen der gerichtlichen Prüfung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen
- Wolters Kluwer
Umfang des durch Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) gewährten Rechtsschutzes; Fortbestehen des Bedürfnisses nach gerichtlicher Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels; Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für eine an einen Antrag gebundene ...
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen nach Erledigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.06.2004 - 628 Qs 39/04
- BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 287
- NJW 2005, 1855
- StV 2005, 251
- StV 2005, 252
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
1. Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Zutreffend hat das Landgericht Hamburg darauf hingewiesen, dass - ungeachtet des Vorliegens eines fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE 96, 27 ) - die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung gerichtlich überprüft werden kann.
b) Wenngleich vornehmlich in den Fällen, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung anzunehmen ist (vgl. - mit weiteren Hinweisen auf die Kammerrechtsprechung - BVerfGE 104, 220 ), kann eine von Verfassungs wegen gebotene Überprüfung auch in anderen Fallgruppen vorliegen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 , für den Fall eines objektiven Willkürverstoßes bei sachlicher Nähe zum Freiheitsrecht;… Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 , …sowie vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , für den Fall einer besonders einschneidenden Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung im Strafvollzug;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206, für den Fall der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers;… Beschluss des Ersten Senats vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 , für den Fall der Beeinträchtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).
Es kann eine Durchsuchungsanordnung oder eine Telefonüberwachung rechtswidrig sein und dennoch eine Schuldfeststellung stattfinden; umgekehrt kann eine rechtmäßige Durchsuchung oder Telefonüberwachung stattgefunden haben, auch wenn der Beschuldigte unschuldig und freizusprechen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
1. Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
b) Wenngleich vornehmlich in den Fällen, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung anzunehmen ist (vgl. - mit weiteren Hinweisen auf die Kammerrechtsprechung - BVerfGE 104, 220 ), kann eine von Verfassungs wegen gebotene Überprüfung auch in anderen Fallgruppen vorliegen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 , für den Fall eines objektiven Willkürverstoßes bei sachlicher Nähe zum Freiheitsrecht;… Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 , …sowie vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , für den Fall einer besonders einschneidenden Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung im Strafvollzug;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206, für den Fall der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers;… Beschluss des Ersten Senats vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 , für den Fall der Beeinträchtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).
Der grundsätzliche Vorbehalt eines fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE 104, 220 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 ) hat in der angegriffenen Entscheidung eine Anwendung erfahren, die Bedeutung und Tragweite des Rechtsschutzanspruchs des Beschwerdeführers nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht in dem von der Verfassung gebotenen Umfang gerecht wird.
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Dies ist anzunehmen, wenn der Berechtigte sich verspätet auf sein Recht beruft und unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 32, 305 ).Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen (vgl. BVerfGE 32, 305 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 32, 305 ).
Allerdings darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).
Eine lange Zeit untätigen Zuwartens (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 ;… zu einer Verfristung eines unbefristeten Antrags gemäß § 33a StPO nach zwei Jahren und drei Monaten vgl. OLG Koblenz, wistra 1987, S. 357 ), welche die unzulässige Verspätung eines an sich unbefristeten Antrags zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ), ist auf dieser Grundlage nicht ersichtlich.
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und …
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
bb) Anders als in dem vom Landgericht Hamburg zitierten und ausdrücklich auf die maßgeblichen Besonderheiten des dortigen Falls abstellenden Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 - (vgl. NJW 2003, S. 1514 ) bestand im vorliegenden Verfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung vom 28. August 2003 noch ein sachlicher Bezug des Rechtsschutzbegehrens zu einem laufenden, den Beschwerdeführer betreffenden Strafverfahren.Eine lange Zeit untätigen Zuwartens (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 ;… zu einer Verfristung eines unbefristeten Antrags gemäß § 33a StPO nach zwei Jahren und drei Monaten vgl. OLG Koblenz, wistra 1987, S. 357 ), welche die unzulässige Verspätung eines an sich unbefristeten Antrags zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ), ist auf dieser Grundlage nicht ersichtlich.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
b) Wenngleich vornehmlich in den Fällen, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung anzunehmen ist (vgl. - mit weiteren Hinweisen auf die Kammerrechtsprechung - BVerfGE 104, 220 ), kann eine von Verfassungs wegen gebotene Überprüfung auch in anderen Fallgruppen vorliegen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 , für den Fall eines objektiven Willkürverstoßes bei sachlicher Nähe zum Freiheitsrecht;… Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 , …sowie vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , für den Fall einer besonders einschneidenden Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung im Strafvollzug;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206, für den Fall der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers; Beschluss des Ersten Senats vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 , für den Fall der Beeinträchtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).Der grundsätzliche Vorbehalt eines fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE 104, 220 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 ) hat in der angegriffenen Entscheidung eine Anwendung erfahren, die Bedeutung und Tragweite des Rechtsschutzanspruchs des Beschwerdeführers nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht in dem von der Verfassung gebotenen Umfang gerecht wird.
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Allerdings darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ). - BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch …
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender …
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22
Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113 …
Auch dem von der Telefonüberwachung - als erheblicher Eingriff in die durch Art. 10 GG geschützte Rechtsposition - Betroffenen muss eine nachträgliche Kontrolle des bereits beendeten und gemäß § 100b StPO unter einem gesetzlichen Richtervorbehalt stehenden Eingriffs möglich sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 - âEURŒNJW 2005, 1855 ). - BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von …
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
- OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Es kann dahinstehen, ob dies bereits aus § 305 S. 2 StPO bzw. aus dem Umstand folgt (in diese Richtung BVerfG, NJW 2005, 1855, 1856 f.), dass das Hauptverfahren nur der Feststellung von Tat und Schuld dient, die vorliegenden Beschwerdeverfahren hingegen der Überprüfung der mit der Anordnung der längerfristigen Observation und der Telefonüberwachung verbundenen Grundrechtseingriffen ("Trennungsprinzip").Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2005, 1855) und des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHSt 44, 265; 45, 183), welcher der Senat in ständiger Rechsprechung folgt (vgl. z.B. Senat, NStZ-RR 2003, 175), kann in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe durch richterliche Ermittlungsanordnungen der Betroffene auch nach Vollzug der Anordnung und nach damit eingetretener Erledigung Beschwerde einlegen, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann.
Wurde eine derartige Maßnahme durch die Ermittlungsbehörden angeordnet, steht dem Betroffenen entsprechend § 98 II 2 StPO die richterliche Überprüfung einschließlich des Beschwerdeverfahrens (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 2005, 1855) offen.
Diese nachträgliche Kontrolle gilt für Telefonüberwachungen gem. § 100a StPO (vgl. BVerfG) ebenso wie für die - gleichermaßen während ihres Vollzugs dem Betroffenen typischerweise unbekannt bleibende - Anordnung der längerfristigen Observation gem. § 163f StPO (vgl. Meyer-Goßner, § § 163f Rn 9; vor § 296a Rn 18a; Schoreit/Wache, § 163f Rn 34; Wolter, in: SK-StPO, § 163f Rn 21;… Krehl, in: HK-StPO, 3. Aufl., § 163f Rn 21; zweifelnd Rieß, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 163 f Rn 21, seine Argumentation ist aber überholt durch das in BVerfG, NJW 2005, 1855 konstatierte, oben dargelegte "Trennungsprinzip").
- AG Brandenburg, 28.11.2008 - 31 AR 10/08
Kann das Erinnerungsrecht im Mahnverfahren verwirken?
Dies ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte sich verspätet auf sein Recht beruft und unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff. ; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.).Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, DNotZ 1956, Seiten 429 ff.; BayObLG, …
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann somit deshalb nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (BVerfG, BVerfGE 4, Seiten 31 ff.; BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.).
Bei dem hier vorliegenden Zeitablauf zwischen Übersendung der Zwischenverfügung in Form der Rückbriefnachricht vom 01.02.2005 - welche der Antragsteller/Erinnerungsführer unstreitig erhalten hat - und dem Eingang der Erinnerung am 20.10.2008 kommt nämlich nach allgemeinen Grundsätzen eine Verwirkung des unbefristeten Rechtsbehelfs in Betracht (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, DNotZ 1956, Seiten 429 ff.; BayObLG, …
Es stellt nämlich einen Verwirkungstatbestand dar, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, GRUR 1980, Seiten 945 f.).
- LG München I, 29.03.2022 - 12 Qs 7/22
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke - keine Strafbarkeit …
Für die Überprüfung der erledigten Maßnahmen besteht ein Rechtsschutzinteresse (BVerfG NJW 1997, 2163, BVerfG NJW 2002, 1333; 2005, 1855), denn durch die Maßnahme wurde tiefgreifend in Grundrechte eingegriffen. - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Dagegen sprechen bereits die nicht kodifizierten und nicht unerhebliche Bewertungsspielräume belassenden Voraussetzungen der Verwirkung prozessualer Rechte (vgl. BVerfGE 32, 305, 308; BVerfGK 4, 287, 293; 13, 382, 388; BVerfG, NJW 2003, 1514, 1515; BVerfG…, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris Rn. 3). - BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ). - BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06
Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund …
Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben herausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
- BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 - NJW 2005, 1855 = juris Rn. 22 - Rechtsschutzinteresse - m.w.N.) ist es mit dem in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen. - VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21
Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der …
- BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033
Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 09.1819
Untätigkeitsklage; Verwirkung des formellen Klagerechts; materielle Verwirkung; …
- VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10
Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage
- VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
Feststellungsinteresse; Gefahrerforschung; Grundrechtseingriff; Observation; UJZ …
- LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche …
- VG Augsburg, 09.03.2020 - Au 9 K 17.589
Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für einen Abwehrzaun
- LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
- OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21
Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten …
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265
Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
- VG Berlin, 11.04.2013 - 1 K 331.11
Platzverweis und Versammlungsfreiheit
- OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der …
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 137.07
- OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 184/10
Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen …
- OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 7 Ws 118/23
Keine zulässige Beschwerde gegen nicht vollzogenen, im Abhilfeverfahren …
- LG Köln, 21.07.2017 - 116 Qs 2/17
- VG Köln, 26.10.2006 - 1 K 6302/02
- LG Braunschweig, 08.05.2008 - 3 T 559/07
D (A), Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, sofortige Beschwerde, Frist, …