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   BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90   

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BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90 (https://dejure.org/1996,3905)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90 (https://dejure.org/1996,3905)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 2 BvR 1451/90 (https://dejure.org/1996,3905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehegattenverträge - Einkommensteuer - Oder-Konto

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, GG Art 6 Abs 1
    Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen; Ehegatten-Arbeitsverhältnis; Oder-Konto

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1996, 648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Wenn - wie hier - der Arbeitnehmerehegatte eine fremde Arbeitskraft ersetzte, ein Arbeitsvertrag ernsthaft geschlossen sei und tatsächlich durchgeführt werde sowie ein angemessenes Entgelt gezahlt werde, seien, wie das Bundesverfassungsgericht in den beiden Entscheidungen vom 24. Januar 1962 zutreffend ausgeführt habe (BVerfGE 13, 290 ; 13, 318), die Gehaltszahlungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG anzusehen.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 318 ) habe ausdrücklich festgestellt, daß Art. 6 Abs. 1 GG es gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen steuerlich anzuerkennen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

    Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318 [329]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Wenn - wie hier - der Arbeitnehmerehegatte eine fremde Arbeitskraft ersetzte, ein Arbeitsvertrag ernsthaft geschlossen sei und tatsächlich durchgeführt werde sowie ein angemessenes Entgelt gezahlt werde, seien, wie das Bundesverfassungsgericht in den beiden Entscheidungen vom 24. Januar 1962 zutreffend ausgeführt habe (BVerfGE 13, 290 ; 13, 318), die Gehaltszahlungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG anzusehen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (BVerfGE 13, 290 [314, 317]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Dies habe der Große Senat des Bundesfinanzhofs durch Beschluß vom 27. November 1989 (BStBl II 1990, 160 ) entschieden.

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 ( GrS 1/88, BFHE 158, 563 ) ihren vorläufigen Abschluß.

    Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C.III.2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien)" (BFH, a.a.O., C.III.3.) heranzuziehen.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).
  • BFH, 15.03.1993 - V R 109/89

    Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Anders als im Bereich der Einkommensteuer erkennt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. März 1993, DStR 1993, 1293) umsatzsteuerrechtlich Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto an.
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
    Zwar dürften Ehegatten im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil sie verheiratet seien (BVerfGE 69, 188 [205]).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluß in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • FG Niedersachsen, 07.08.2002 - 7 K 37/01

    Anspruch eines Elternteils auf Gewährung der Eigenheimzulage für eine Wohnung im

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluss in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Dies wird nunmehr im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung der zum sogenannten Fremdvergleich entwikelten Rechtsgrundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 [BFH 13.11.1986 - IV R 322/84]; vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842; weitere Nachweise bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnr. 520, Stichwort "Angehörige"; speziell zur Bedeutung des Kontos, auf das in solchen Fällen gezahlt wird: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, Deutsches Steuerrecht 1995, 1908; vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 117; vom 9. Januar 1996 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht IV 1996, 648 sowie 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599) nachzuholen sein.
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