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   BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96   

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BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96 (https://dejure.org/2000,1117)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96 (https://dejure.org/2000,1117)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1457/96 (https://dejure.org/2000,1117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ruhestandsbeamter im Bundesdienst - Erhalt der Ministerialzulage - Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Grundrechtsverletzung - Festsetzung der Stellenzulage - Angemessenheit - Alimentierung von Beamten - Gestaltungsspielraum - Amtsangemessener ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit des "Einfrierens" der Ministerialzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 719
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Der Gesetzgeber muss lediglich sicherstellen, dass die Besoldung dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensunterhalt (Alimentation) gewährleistet, der dem Dienstrang, der Verantwortung des Amtes, der Bedeutung des Berufsbeamtentums, den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard entspricht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 83, 89 ; 99, 300 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG gewährt keinen Anspruch auf unveränderte Beibehaltung der Struktur der Besoldungsordnungen und des Beamtengehalts außerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht (BVerfGE 44, 249 ; ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -).

  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Art. 33 Abs. 5 GG gewährt keinen Anspruch auf unveränderte Beibehaltung der Struktur der Besoldungsordnungen und des Beamtengehalts außerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht (BVerfGE 44, 249 ; ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde hat in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg; die durch sie aufgeworfenen Fragen lassen sich mit Hilfe der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe ohne weiteres entscheiden (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Der Gesetzgeber muss lediglich sicherstellen, dass die Besoldung dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensunterhalt (Alimentation) gewährleistet, der dem Dienstrang, der Verantwortung des Amtes, der Bedeutung des Berufsbeamtentums, den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard entspricht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 83, 89 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    33 Abs. 5 GG lässt dem Gesetzgeber bei der Konkretisierung der Verpflichtung zur angemessenen Alimentierung der Beamten einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 26, 141 ; 56, 87 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 81, 363 ).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    33 Abs. 5 GG lässt dem Gesetzgeber bei der Konkretisierung der Verpflichtung zur angemessenen Alimentierung der Beamten einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 26, 141 ; 56, 87 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 81, 363 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Der Gesetzgeber muss lediglich sicherstellen, dass die Besoldung dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensunterhalt (Alimentation) gewährleistet, der dem Dienstrang, der Verantwortung des Amtes, der Bedeutung des Berufsbeamtentums, den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard entspricht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 83, 89 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde hat in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg; die durch sie aufgeworfenen Fragen lassen sich mit Hilfe der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe ohne weiteres entscheiden (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1995 - 1 A 3439/92

    Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Ministerialzulage;

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 1995 - 1 A 3439/92 -,.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96
    33 Abs. 5 GG lässt dem Gesetzgeber bei der Konkretisierung der Verpflichtung zur angemessenen Alimentierung der Beamten einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 26, 141 ; 56, 87 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 81, 363 ).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 2 B 55.96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage ob das Haushaltsstrukturgesetz mit den

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Sowohl eine Kürzung als auch eine Nichtanpassung sowie eine hinter der Entwicklung der maßgeblichen Verhältnisse zurückbleibende Anpassung der Bezüge sind nur dann statthaft, wenn diese nicht bereits an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentierung liegen (vgl. BVerfGE 44, 249, 263 = juris Rn. 37; BVerfG, DVBl. 1999, 1421, 1422 = juris Rn. 3; DVBl. 2001, 719, 719 = juris Rn. 5; NVwZ-RR 2007, 185, 186, = juris Rn. 11; ZBR 2009, 126, 127, = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Die Grenzen des gesetzgeberischen Spielraums sind selbst dann nicht überschritten, wenn eine Stellenzulage gänzlich wegfällt, denn Art. 33 Abs. 5 GG gewährt keinen Anspruch auf unveränderte Beibehaltung der Struktur der Besoldungsordnungen und des Beamtengehalts außerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht (BVerfGE 44, 249 ; stRspr, z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, DVBl 1999, S. 1421 ; Beschluss der 4. Kammerdes Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1457/96 -, DVBl 2001, S. 719).

    Als solche gehört sie - im Unterschied zum Grundgehalt sowie zur Amtszulage, die ein Zwischenamt darstellt - nicht zum Kernbereich beamtenrechtlicher Alimentation (angelehnt an BVerfG, Beschluss der 4. Kammerdes Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1457/96 -, DVBl 2001, S. 719).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Soweit der Kläger einwendet, das BSZG-LSA verstoße gegen die vom BBesG geregelte Besoldungsstruktur, weil es für bestimmte Gruppen Festbeträge vorsehe sowie nicht nach Ost- und Westbesoldung sowie nicht nach dem Dienstalter differenziere, verkennt er bereits, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (siehe etwa: Beschluss der 4. Kammer des 2. Senates vom 14. Dezember 2000 - Az.: 2 BvR 1457/96 -, DVBl. 2001, 719; Beschluss der 4. Kammer des 2. Senates vom 3. Dezember 2000 - Az.: 2 BvR 1501/96 -, NVwZ 2001, 669; siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - Az.: 2 B 109.94 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 11) der Besoldungsgesetzgeber die Struktur der Besoldungsordnung, die Struktur des Beamtengehalts sowie die Zahlungsmodalitäten innerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht, pro futuro ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze der amtsangemessenen Alimentierung liegen, kürzen kann.
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