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   BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92   

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https://dejure.org/1993,2303
BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92 (https://dejure.org/1993,2303)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92 (https://dejure.org/1993,2303)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 1463/92 (https://dejure.org/1993,2303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Vermieteraufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen einer Prozeßpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ohne Erteilung eines Hinweises - Ausdrückliche Aufrechnungserklärung - Erkennen können - Prozeßziel - Klageabweisung - Zurückbehaltungsrecht - Verhinderung des Vortrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 764
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, daß sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern (BVerfGE 1, 418 [429]; st. Rspr.).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 143/82

    Unterhaltsanspruch - Steuergläubiger - Aufrechnung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    Die Erklärung der Aufrechnung nach § 388 BGB erfordert nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht die Wahl bestimmter Worte; es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (so etwa RGZ 52, 303 [3O4 f.]; 59, 207 [211]; BGH NJW 1958, 666 ; BFH NVwZ 1984, 468 [469]; OLG Hamm JurBüro 1979, 743 [745]; RGRK/Weber, 12. Aufl., 1976, § 388 Rz. 2; MüKo/v. Feldmann, 2. Aufl., 1985, § 388 Rz. 1; Erman/Westermann, BGB , 8. Aufl., 1989, Rz. 2; Soergel/Zeiss, BGB , 12. Aufl.,199O, § 388 Rz. 1).
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    Die Erklärung der Aufrechnung nach § 388 BGB erfordert nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht die Wahl bestimmter Worte; es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (so etwa RGZ 52, 303 [3O4 f.]; 59, 207 [211]; BGH NJW 1958, 666 ; BFH NVwZ 1984, 468 [469]; OLG Hamm JurBüro 1979, 743 [745]; RGRK/Weber, 12. Aufl., 1976, § 388 Rz. 2; MüKo/v. Feldmann, 2. Aufl., 1985, § 388 Rz. 1; Erman/Westermann, BGB , 8. Aufl., 1989, Rz. 2; Soergel/Zeiss, BGB , 12. Aufl.,199O, § 388 Rz. 1).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 19, 32 [36]).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    In der Leistungsverweigerung gegenüber einem gleichartigen Anspruch haben Rechtsprechung und Literatur stets die Bekundung eines solchen Aufrechnungswillens gesehen, weil allein dies den Interessen des Schuldners entspricht (RGZ 83, 138 [140]; 123, 6 [8]; BGHZ 37, 233 [244]; RGRK/Weber a.a.O.; Erman/Westermann a.a.O.; Soergel/Zeiss a.a.O.).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    Es kommt jedoch im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (s. zu alledem BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 19, 32 [36]).
  • RG, 30.09.1913 - III 233/13

    Kann in der Erklärung, daß man von dem Zurückbehaltungsrechte Gebrauch mache,

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92
    In der Leistungsverweigerung gegenüber einem gleichartigen Anspruch haben Rechtsprechung und Literatur stets die Bekundung eines solchen Aufrechnungswillens gesehen, weil allein dies den Interessen des Schuldners entspricht (RGZ 83, 138 [140]; 123, 6 [8]; BGHZ 37, 233 [244]; RGRK/Weber a.a.O.; Erman/Westermann a.a.O.; Soergel/Zeiss a.a.O.).
  • RG, 17.10.1904 - VI 587/03

    Regreß des Bürgen oder dritten Verpfänders; Aufrechnung

  • RG, 15.10.1902 - I 230/02

    Aufrechnung.

  • RG, 06.12.1928 - VI 229/28

    1. Kann ohne genaue Feststellung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 31/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen

    Die Erklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden, es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; BGHZ 26, 241, 244; BGHZ 37, 233; BFHE 139, 487; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, § 388 RdNr 1; Schlüter in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl 2019, § 388 RdNr 1) , selbst wenn der wirkliche Wille nur unvollkommen oder andeutungsweise aus der Erklärung erkennbar wird (vgl BSG Urteil vom 26.1.1983 - 1 RA 11/82 - Juris RdNr 15 mwN = SozR 1300 § 31 Nr. 3, dort nicht abgedruckt) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Die Erklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden, es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; BGHZ 26, 241, 244; BGHZ 37, 233; BFHE 139, 487; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl 2016, § 388 RdNr 1; Schlüter aaO) , selbst wenn der wirkliche Wille nur unvollkommen oder andeutungsweise aus der Erklärung erkennbar wird (BSG SozR 1300 § 31 Nr. 3 mwN) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R

    Krankenversicherung - Aufrechnung - Erstattungsforderungen -

    Die Erklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben werden, es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; BGHZ 26, 241, 244; BGHZ 37, 233; BFHE 139, 487; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl 2016, § 388 RdNr 1; Schlüter aaO) , selbst wenn der wirkliche Wille nur unvollkommen oder andeutungsweise aus der Erklärung erkennbar wird (BSG SozR 1300 § 31 Nr. 3 mwN) .
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