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   BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11   

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BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11 (https://dejure.org/2012,7086)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11 (https://dejure.org/2012,7086)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2012 - 2 BvR 1464/11 (https://dejure.org/2012,7086)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 257c StPO; § 273 StPO; § 302 StPO
    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf faires Verfahren; Verfahrensabsprache; Rechtsmittelverzicht; Sachaufklärungspflicht; Freibeweisverfahren; Hauptverhandlungsprotokoll; Dokumentationspflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3 GG
    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das Rechtsmittelgericht

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist - zu der die ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Art und Weise der Prüfung des Zustandekommens einer Verfahrensabsprache vor einem Gericht durch das Rechtsmittelgericht im Hinblick auf einen möglichen Rechtsmittelverzicht; Prüfung der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts in der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Art und Weise der Prüfung des Zustandekommens einer Verfahrensabsprache vor einem Gericht durch das Rechtsmittelgericht im Hinblick auf einen möglichen Rechtsmittelverzicht; Prüfung der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das Rechtsmittelgericht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Genauer Hinsehen/Prüfen - so das BVerfG zur Prüfungspflicht beim "behaupteten Deal”…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafverfahren - und die Überprüfung seines Zustandekommens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu "Deals" im Strafverfahren - Karlsruher Richter stärken Angeklagtenrechte in Berufungsinstanz

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ist ein "Rechtsgespräch" eine Verständigung iSd § 257c StPO? - Das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren stellt Mindestanforderungen für eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung auf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch Rechtsmittelgerichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch Rechtsmittelgericht

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verfahrensbeteiligte und Rechtsfolgen - "Deal" mit dem Gericht - ist das gerecht?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der verschleierte Deal oder: der vergessliche Richter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines "Deals" im Strafverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kungeln um das richtige Strafmaß muss dokumentiert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zur Prüfung des Zustandekommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das Rechtsmittelgericht - Verfahrensabsprachen in Strafprozessen müssen klar protokolliert werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Sachaufklärungspflicht bei Zustandekommen eines "Deals” im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 318
  • NJW 2012, 1136
  • StV 2012, 385
  • StV 2012, 648
  • AnwBl 2012, 131
  • JR 2013, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    a) Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

    Soweit sie verfassungsrechtlich nicht bereits anderweitig erfasst werden, stellt das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren zudem Mindestanforderungen für eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung auf (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Soweit sie verfassungsrechtlich nicht bereits anderweitig erfasst werden, stellt das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren zudem Mindestanforderungen für eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung auf (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschiedene Frage der Vereinbarkeit solcher Absprachen (vgl. dazu lediglich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1987 - 2 BvR 1133/86 -, NJW 1987, S. 2662 f.) und ihrer gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz ist im vorliegenden Verfahren somit nicht entscheidungserheblich und kann deshalb offen bleiben.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Soweit sie verfassungsrechtlich nicht bereits anderweitig erfasst werden, stellt das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren zudem Mindestanforderungen für eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung auf (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    a) Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
    Das dort vom Angeklagten grundsätzlich zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenze, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfGK 16, 1 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    bb) Aus dem gesetzlichen Regelungskonzept zum Inhalt, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung folgt unter anderem, dass ein wirksamer Rechtsmittelverzicht auch dann ausgeschlossen ist, wenn sich die Beteiligten unter Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften verständigt haben (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11 -, juris, Rn. 21 ff.; ebenso etwa Jahn/Müller, NJW 2009, S. 2625 ; Schmitt, StraFo 2012, S. 386 ).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    aa) Die vom Beschwerdeführer mitgeteilte "Vereinbarung" vor der Berufungsstrafkammer erweist sich - insoweit vollständig getragen durch den freibeweislich vom Senat gewürdigten Akteninhalt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, NJW 2012, 1136, 1137) - als rechtsfehlerhafte Verständigung (vgl. zur Begrifflichkeit näher Niemöller, NStZ 2013, 19, 21).

    Fehlt es an der ordnungsgemäßen Dokumentation steht dem mit der Überprüfung befassten Gericht das Freibeweisverfahren offen; vereitelt gerade die unzulängliche Sitzungsniederschrift die Nachweisbarkeit des Verfahrensganges, kommen zugunsten eines Angeklagten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, NJW 2012, 1136, 1137; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, a.a.O., § 257 Rn. 56; Schmitt, StraFo 2012, 386, 393).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

    Schon hierbei ist zu sehen, dass Angeklagte das im Freibeweisverfahren grundsätzlich von ihnen zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts in den Fällen nicht zu tragen haben, in denen die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (BVerfG, NJW 2012, 1136 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 17 U 51/12

    Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die

    Dass dieses Geständnis auf einer Absprache der Verfahrensbeteiligten des Strafverfahrens beruht und auch die von den Beklagten dafür angeführten, prozesstaktischen Gründe gehabt haben mag, macht es in der gebotenen Zusammenschau mit den objektiven, in dem Strafurteil ausgewerteten Beweismitteln noch nicht unglaubwürdig, zumal der Kläger auch zu Recht darauf hinweist, dass das Landgericht ungeachtet der getroffenen Vereinbarung nach wie vor zu einer Aufklärung des wahren Sachverhalts verpflichtet war (BVerfG, Beschl. v. 05. März 2012 - 2 BvR 1464/11 = StV 2012, 648 ff. = juris Rn 23 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 21. September 2011 - 2 StR 383/11 = StV 2012, 13 f. = juris Rn 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht)

    Da daher der Sachverhalt aufgeklärt ist (vgl. zu einer anderen Konstellation BVerfG, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, NJW 2012, 1136), sieht der Senat kein Erfordernis zur Einholung von dienstlichen Erklärungen der ebenfalls an dem Gespräch teilnehmenden Schöffen.
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    (2) Sollten diese Verfahrenssicherungen wegen vom Berufungsgericht zu vertretender Dokumentationsmängel ausnahmsweise versagen, wäre für das Revisionsgericht im Einzelfall das Freibeweisverfahren eröffnet und - im Ausnahmefall mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG - gar eine Beweislastumkehr zugunsten eines Angeklagten zu erwägen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, NJW 2012, 1136, 1137; ferner Moldenhauer/Wenske in KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12

    Rechtsmittelverzicht nach Verständigung in der Hauptverhandlung:

    Das vom Angeklagten insofern zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenzen, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 293/13

    Rechtsmittelverzicht des Angeklagten: Unaufklärbarkeit des Sachverhalts wegen

    Doch findet das vom Angekl. zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts dort seine Grenze, wo die Ursache hierfür in einem Verstoß des Gerichts gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht liegt (vgl. BVerfG, NJW 2012, 1136), wie dies vorliegend durch die Nichtbeachtung der Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO der Fall war.
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