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   BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07   

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https://dejure.org/2009,5315
BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07 (https://dejure.org/2009,5315)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07 (https://dejure.org/2009,5315)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2009 - 2 BvR 1466/07, 2 BvR 1766/07 (https://dejure.org/2009,5315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Belange bei der Auferlegung von Haftkosten gem § 50 Abs 1 S 5 StVollzG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Erhebung von Haftkostenbeiträgen; Verletzung des grundrechtlichen Anspruchs auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug; Berücksichtigung hoher Schulden des Inhaftierten bei der Erhebung von Haftkosten

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 50 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Erhebung von Haftkostenbeiträgen; Verletzung des grundrechtlichen Anspruchs auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug; Berücksichtigung hoher Schulden des Inhaftierten bei der Erhebung von Haftkosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 207
  • NStZ 2010, 440
  • StV 2009, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Der fachgerichtliche Spielraum ist insbesondere dann überschritten, wenn das Gericht bei der Gesetzesauslegung und -anwendung in offensichtlich nicht zu rechtfertigender Weise den vom Gesetzgeber gewollten und im Gesetzestext ausgedrückten Sinn des Gesetzes verfehlt (vgl. BVerfGE 86, 59 ) oder das zu berücksichtigende Grundrecht völlig unbeachtet gelassen hat (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 77, 240 ).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • OLG Celle, 13.11.2007 - 1 Ws 377/07

    Beurteilungsspielraum; Gefährdung; Gerichtskosten; Gleichstellung;

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Zwar muss der Umstand, dass ein Gefangener Schulden hat, nicht zwangsläufig zu der Annahme führen, dass die Auferlegung von Haftkosten seine Wiedereingliederung gefährden würde (vgl. zu Untersuchungshaftkosten BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1999 - 2 BvR 2248/98 -, NStZ-RR 1999, S. 255 ; s. auch, für den Fall gegebener Tilgungsmöglichkeiten aus Renteneinkünften, OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2007, NStZ-RR 2008, S. 294).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Der fachgerichtliche Spielraum ist insbesondere dann überschritten, wenn das Gericht bei der Gesetzesauslegung und -anwendung in offensichtlich nicht zu rechtfertigender Weise den vom Gesetzgeber gewollten und im Gesetzestext ausgedrückten Sinn des Gesetzes verfehlt (vgl. BVerfGE 86, 59 ) oder das zu berücksichtigende Grundrecht völlig unbeachtet gelassen hat (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 77, 240 ).
  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05

    Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Der Resozialisierungsgrundsatz ist jedoch verletzt, wenn bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG ein solcher für die Wiedereingliederungsperspektive des Gefangenen offensichtlich bedeutsamer Umstand (vgl. allgemein BVerfG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Juni 1993 - 1 Ws 147/93 -, [...]; speziell zu § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 Ws 332/05 -, NStZ-RR 2007, S. 389 ) nicht angemessen berücksichtigt wird.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07
    Wird eine einfachgesetzliche Bestimmung, die sich als konkretisierende Ausprägung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausrichtung des Strafvollzuges auf das Ziel der Resozialisierung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 116, 69 stRspr) darstellt, in nicht nachvollziehbarer Weise - insbesondere ohne Berücksichtigung des Resozialisierungszieles, dem sie dienen soll - ausgelegt und angewendet, so ist der Betroffene in seinem grundrechtlichen Anspruch auf einen am Resozialisierungsziel orientierten Strafvollzug verletzt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 36 ; 9, 231 , m.w.N.).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04

    Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • OLG Zweibrücken, 04.06.1993 - 1 Ws 147/93
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 2248/98

    Auferlegung der Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft auf der

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09

    Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG

    Zur Begründung nahm der Verurteilte auf näher bezeichnete Formulierungen des Richters in den Beschlussgründen zu den Verfahren 61 Vollz 811/06 und 61 Vollz 124/07 Bezug und wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsbeschwerde hin die zu den vorgenannten Aktenzeichen ergangenen Beschlüsse - nach Verfahrensverbindung - wegen Grundrechtsverletzungen aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG aufgehoben hatte (stattgebender Kammerbeschluss vom 17. März 2009, 2 BvR 1466/07 und 2 BvR 1766/07).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 1 Vollz (Ws) 298/16
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Auferlegung von Haftkosten nicht zwangsläufig die Wiedereingliederung des Verurteilten gefährdet, auch wenn dieser Schulden hat; zur Vermeidung einer Verletzung des Resozialisierungsgrundsatzes muss dieser Umstand jedoch bei der Beurteilung einer Gefährdung der Wiedereingliederung angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07 - Rn. 24 f. m. w. N., juris).
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