Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47156
BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20 (https://dejure.org/2021,47156)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20 (https://dejure.org/2021,47156)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 (https://dejure.org/2021,47156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 97 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines Vorhalts ordnungswidriger Ausführung richterlicher Amtsgeschäfte und einer Ermahnung zu deren ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung (§ 26 Abs 2 DRiG) - Rüge einer Verletzung der richterlichen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines Vorhalts ordnungswidriger Ausführung richterlicher Amtsgeschäfte und einer Ermahnung zu deren ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung (§ 26 Abs 2 DRiG) - Rüge einer Verletzung der richterlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermahnung eines Richters wegen dauerhaften Unterschreitens des Durchschnittspensums für Verfahrenserledigung

  • rechtsportal.de

    Ermahnung eines Richters wegen dauerhaften Unterschreitens des Durchschnittspensums für Verfahrenserledigung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines Vorhalts ordnungswidriger Ausführung richterlicher Amtsgeschäfte und einer Ermahnung zu deren ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung (§ 26 Abs 2 DRiG) - Rüge einer Verletzung der richterlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Streit um Erledigungspensum des Richters? Verfassungsbeschwerde jedenfalls unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das richterliche Erledigungspensum - und die Dienstaufsicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um richterliches Erledigungspensum: Schulte-Kellinghaus scheitert erneut vor dem BVerfG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3717
  • NVwZ 2022, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14).

    Sowohl die Rechtsbindung als auch die Unterwerfung unter das Gesetz konkretisieren die den Richtern anvertraute Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt (vgl. Art. 92 GG; BVerfGE 111, 307 ); die in Art. 97 Abs. 1 GG garantierte sachliche Unabhängigkeit der Richter soll sicherstellen, dass die Gerichte ihre Entscheidung allein an Gesetz und Recht ausrichten (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, juris, Rn. 17).

    Demgegenüber vermag auch der Verweis des Beschwerdeführers auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 - nicht zu überzeugen.

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Verurteilung eines ehemaligen Richters wegen Rechtsbeugung festgestellt, dass die Verwirklichung dieses Straftatbestandes voraussetzt, dass dem zur Entscheidung berufenen Richter ausreichend Zeit zu einer allein an Recht und Gesetz orientierten Bearbeitung des Falles zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14).

    Der Exekutive ist jede vermeidbare Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit untersagt; dazu zählen auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahmen (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 76).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Der Exekutive ist jede vermeidbare Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit untersagt; dazu zählen auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahmen (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 76).

    Eine auch nur mittelbare Einflussnahme hat zu unterbleiben, wenn sie den Richter veranlassen könnte, in Zukunft anders zu entscheiden als ohne diese Kritik (zur dienstlichen Beurteilung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 78; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Die damit umschriebene Garantie der sachlichen Unabhängigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 148, 69 ).

    Der Exekutive ist jede vermeidbare Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit untersagt; dazu zählen auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahmen (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 76).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll; soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, müssen diese herangezogen werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 78, 320 ; 101, 331 ; 105, 252 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ; 111, 307 ), sondern im Gegenteil gestärkt.

    Sowohl die Rechtsbindung als auch die Unterwerfung unter das Gesetz konkretisieren die den Richtern anvertraute Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt (vgl. Art. 92 GG; BVerfGE 111, 307 ); die in Art. 97 Abs. 1 GG garantierte sachliche Unabhängigkeit der Richter soll sicherstellen, dass die Gerichte ihre Entscheidung allein an Gesetz und Recht ausrichten (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber anerkannt, dass Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung von Richtern als besondere Gruppe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes umfasst und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14).

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Dabei wendet er sich insbesondere gegen die ständige Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, wonach das dienstaufsichtliche Eingreifen wegen vorhandener Rückstände und der mit einem Vorhalt verbundene Erledigungsdruck dann eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit ist, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 35; Urteil vom 7. September 2017 - RiZ (R) 2/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ; 111, 307 ), sondern im Gegenteil gestärkt.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
    Die damit umschriebene Garantie der sachlichen Unabhängigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 148, 69 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll; soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, müssen diese herangezogen werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 78, 320 ; 101, 331 ; 105, 252 ; 130, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 16).
  • VG Gelsenkirchen, 16.02.2024 - 15 K 2612/23

    Informationszugang, Anwendungsbereich, richterliche Geschäftsverteilung,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, NVwZ 2022, 241 Rn. 19, m.w.N.
  • BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten 3G-Regelungen in

    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).
  • SG Duisburg, 28.10.2022 - S 37 R 863/20
    Richter sind danach bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze an keine Weisungen gebunden und zu eigenverantwortlicher Entscheidung im Rahmen des Rechts berufen (BVerfG, Urteil vom 17.12.1953, Az. 1 BvR 335/51; Beschluss vom 09.05.1962, Az. 2 BvL 13/60; Beschluss vom 24.03.1982, Az. 2 BvH 1/82, 2 BvH 2/82, 2 BvR 233/82, BVerfGE 60, 175 (214); Beschluss vom 08.07.1992, Az.2 BvL 27/91, 2 BvL 31/91, BVerfGE 87, 68 (85); Beschluss vom 11.11.2021, Az. 2 BvR 1473/20).

    Artikel 97 GG schützt die Richter bei ihrer gesamten Tätigkeit, die als rechtsprechende Gewalt i.S.v. Art. 92 GG zu qualifizieren ist, und insofern außer bei der eigentlichen Entscheidung auch bei den ihr dienenden, sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (BVerfG NJW 2021, 3717; BGHZ 90, 41; 93, 238; 102, 369).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht