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   BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83   

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https://dejure.org/1983,892
BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung über Einzelrichter - Asylstreitverfahren - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 559
  • NVwZ 1984, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83
    Entscheidend ist vielmehr, dass der unabhängige Richter - bezogen auf das als verletzt behauptete Recht - eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat sowie über eine zureichende Entscheidungsmacht verfügt, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen (BVerfGE 61, 82 >111<).
  • BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83

    Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83
    Ferner unterscheidet sich die Rechtsmittelregelung des Asylverfahrensgesetzes zugunsten des unterlegenen Klägers bei Einzelrichterentscheidung von derjenigen, wie sie bei Urteilen der Kammer gilt: Während diese die Klage als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abweisen kann, was nach § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NVwZ 1983, S. 405) - unmittelbar zum rechtskräftigen Abschluss der Sache führt, ist diese Art der Entscheidung dem Einzelrichter verwehrt, wiewohl sich die entsprechenden Fallgestaltungen auch bei ihm nicht selten werden finden lassen; denn § 32 Abs. 6 AsylVfG , an den § 32 Abs. 8 des Gesetzes anknüpft, spricht nur von der Entscheidung der Kammer.
  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

    Die Ermächtigung, einen Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, 268 ).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Für diese ist nicht die Erklärung maßgebend, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) des Einzelrichters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - NJW 1996, 2149 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10

    Wirkungen der Einzelrichterübertragung bei Übernahme der Berichterstattung durch

    Ausgangspunkt der Einschränkung sind nicht Zweifel an der unparteiischen und neutralen Amtsausübung; vielmehr will die kraft Gesetzes angeordnete Einschränkung der Spruchbefugnis - ebenso wie im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO - nur eine hinreichende richterliche Erfahrung für die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit als Einzelrichter sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 -, NJW 1984, 559).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des BVerfG vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242, m. w. N.) und auf den Beschluß des BVerfG in BVerfGE 95, 322, 330f., der davon ausgeht, daß in bestimmten Fällen die Entscheidung eines Rechtsstreits vom Kollegialgericht auf den Einzelrichter übertragen werden kann.
  • BFH, 22.03.1999 - XI R 102/96

    Einzelrichter - Besetzung des Senats - Einzelrichterentscheidung

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 105/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 106/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 31.08.1999 - XI R 81/97

    FG-Urteil ohne Ausführungen zur Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54; ebenso bereits Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776, insoweit nicht veröffentlicht -- NV --, juris; BFH-Beschluß vom 17. April 1996 VI R 105/95, NV, juris).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Dies gilt um so mehr, als das BVerfG (Beschluß vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 559, zu § 31 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes) und der BFH (Beschluß in BFH/NV 1996, 54) die Möglichkeit der Übertragung auf den Einzelrichter als verfassungsrechtlich unbedenklich ansehen.
  • BFH, 19.07.1995 - X R 41/94

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Einzelrichter nach § 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - 16 A 1545/12

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts bei Erlass eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1992 - 4 L 13/92

    Einzelrichterentscheidung; Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan;

  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR

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