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   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04   

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BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04 (https://dejure.org/2005,5570)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04 (https://dejure.org/2005,5570)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1486/04 (https://dejure.org/2005,5570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Schutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) - Überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften - Rechtmäßigkeit der Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags - Erfordernis einer hinreichenden Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 172 Abs. 3 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 45
  • NStZ-RR 2005, 176
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Zwar begegnet die Auffassung, dass ein Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585 m.w.N.).

    Vorsorgliche Darlegungen für den Fall einer außergewöhnlich langen Postlaufzeit sind vor Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Soweit die einschlägigen Verfahrensregeln einen Auslegungsspielraum lassen, darf ein Gericht diesen nicht in einem Sinn ausfüllen, der zu einem Widerspruch mit den Prinzipien des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz führen würde (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch beim Verbleib von fünf Postbeförderungstagen nach Abfassung der Beschwerdeschrift könne nicht von der Einhaltung der Zwei-Wochenfrist ausgegangen werden, nicht mehr vertretbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 - für eine verbleibende Postlaufzeit von neun Tagen).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch willkürlich überzogene Anforderung an

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch beim Verbleib von fünf Postbeförderungstagen nach Abfassung der Beschwerdeschrift könne nicht von der Einhaltung der Zwei-Wochenfrist ausgegangen werden, nicht mehr vertretbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 - für eine verbleibende Postlaufzeit von neun Tagen).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Denn durch die Darlegungsanforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstanziierte Anträge bewahrt und ohne Studium der Akten in den Stand versetzt werden, durch eine "Schlüssigkeitsprüfung" das Vorliegen der formellen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu überprüfen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 1659/01

    Willkürlich überzogene Anforderung an Darlegung der Einhaltung der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch beim Verbleib von fünf Postbeförderungstagen nach Abfassung der Beschwerdeschrift könne nicht von der Einhaltung der Zwei-Wochenfrist ausgegangen werden, nicht mehr vertretbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 - für eine verbleibende Postlaufzeit von neun Tagen).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
    Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10

    Uneidliche Falschaussage gegenüber dem Ermittlungsführer in einem

    Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist unter Berücksichtigung der durch das Bundesverfassungsgericht (NStZ-RR 2005, 176) eingeschränkten Darlegungspflichten bei Fällen offenkundiger Fristwahrung noch erfüllt.

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 , m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O.).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

    Die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts eines Beweismittels versetzt das Gericht in die Lage, die Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ist etwa dann überschritten, wenn der Antragssteller sich mit rechtlich Irrelevantem auseinandersetzen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 ) oder nicht nur die rechtzeitige Aufgabe der Beschwerde nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO bei der Post, sondern auch das Eingangsdatum darzulegen hat, auch wenn die Wahrung der Frist unterstellt werden kann (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308; stRspr).

    Damit der Zugang zum Oberlandesgericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, ist ein Antragsteller jedenfalls dann nicht verpflichtet, sich für einen Klageerzwingungsantrag Kenntnis von den Akten zu verschaffen, wenn hierfür keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999, - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; vgl. ferner BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten des Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308, jeweils zur Unzumutbarkeit, trotz einer rechtzeitig bei der Post aufgegebenen Beschwerde deren fristgemäßen Eingang im Wege der Akteneinsicht zu verifizieren).

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Insbesondere erfolgt keine Auseinandersetzung damit, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn die Oberlandesgerichte - wie auch vorliegend das Oberlandesgericht Oldenburg - aus § 172 Abs. 3 StPO überwiegend folgern, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung - zum Schutz der Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substantiierte Anträge - eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten müsse, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertige, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben habe, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden solle, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2017 - 2 BvR 225/16 -, juris, Rn. 6; stRspr).

    Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses von § 172 Abs. 3 StPO erläutert sie nicht in nachvollziehbarer Weise, inwiefern das Oberlandesgericht Oldenburg die Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung unter Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfGK 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) beziehungsweise Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris, Rn. 12 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, juris, Rn. 2 ff.) überspannt haben soll.

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    aa) Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verbietet, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung des Verfahrensrechts ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen' zu lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1486/04 -, juris; BVerfGK 14, 211 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), sind jedoch nicht auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragbar.
  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

  • BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher

  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

  • KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15

    Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der

  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem

  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; nachträglicher Eintritt von Tatsachen,

  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 395/10

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags hinsichtlich des Vorwurfs der

  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ws 465/19

    Strenge Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur

  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei

  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22

    Ein Hochschullehrer, der nicht zugleich Rechtsanwalt ist, ist gemäß § 172 Abs. 3

  • KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19
  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13

    Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 231/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Jena, 12.12.2005 - 1 Ws 419/05

    Zulässigkeit

  • OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 235/05

    Zulässigkeit

  • OLG Stuttgart, 06.02.2008 - 4 Ws 306/07

    Anforderungen an die Darlegung der Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1

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