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   BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01   

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https://dejure.org/2001,4935
BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01 (https://dejure.org/2001,4935)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01 (https://dejure.org/2001,4935)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 (https://dejure.org/2001,4935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren - Annahmegrund - Sexualdelikt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 368 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs 4; StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
    Effektiver Rechtsschutz im Wiederaufnahmeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01
    Erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände unzweideutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, ist der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    Insoweit gelten ähnliche Anforderungen an die Beweisgrundlagen eines Strafurteils wie beim Zeugnis vom Hörensagen (vgl. dazu BVerfGE 57, 250 ).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01
    Dies betrifft aber nur Fälle, in denen der einzige Tatzeuge zum eigentlichen Verfahrensgegenstand bewusst die Unwahrheit sagt (vgl. BGHSt 44, 256 ).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01
    Stellt sich nämlich die Unwahrheit eines Teils der Angaben des einzigen Tatzeugen heraus, dann darf ein Schuldspruch nicht auf den Rest seiner Aussage gestützt werden, sofern nicht gewichtige, außerhalb der konkreten Aussage liegende Gründe dafür vorliegen (vgl. BGHSt 44, 153 ).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01
    Das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren hat die Funktion, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen, indem es um der Gerechtigkeit willen ausnahmsweise gestattet, die Rechtskraft von Strafurteilen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 22, 322 ).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 2 BvR 1491/01
    Es folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Anspruch des Verurteilten auf ein rechtsstaatliches Verfahren, der seine Grundlage in dem materiellen Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NStZ 1995, S. 43 ).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).
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