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   BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08   

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https://dejure.org/2009,2701
BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08 (https://dejure.org/2009,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08 (https://dejure.org/2009,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 2 BvR 1492/08 (https://dejure.org/2009,2701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 54 Abs. 1 Satz 3 IRG; § 56 StGB
    Vollstreckungsübernahmeverfahren (keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Umwandlung einer ausländischen vollstreckbaren Freiheitsstrafe); Freiheit der Person; Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983; Völkerrechtsfreundlichkeit des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung des Freiheitsgrundrechts durch Ablehnung, die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe in Deutschland zur Bewährung auszusetzen - Höhe der ausländischen Sanktion im Vollstreckungsübernahmeverfahren verbindlich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine Übernahme der Vollstreckung einer in Frankreich verhängten Freiheitsstrafe; Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung; Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Fachgerichte zur ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; IRG § 54 Abs. 1; ; IRG § 56; ; IRG § 57 Abs. 2; ; ÜberstellÜbk Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Übernahme der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe und der Ablehnung deren Aussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe ohne Bewährung erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lobbyist Dieter Holzer muss in Deutschland in Haft - Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe ohne Bewährung erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung einer französischen Freiheitsstrafe in Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb gegen Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe ohne Bewährung erfolglos

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.1.2009)

    Lobbyist Holzer muss für 15 Monate in Gefängnis // Verfassungshüter lehnen Klage ab

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08

    Vollstreckungsübernahmeverfahren (keine Strafaussetzung zur Bewährung bei

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dieter Holzer

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Leuna-Affäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 24
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08
    Hierfür stützt sich der Beschwerdeführer auf die Denkschrift der Bundesregierung zum Überstellungsübereinkommen und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 zum Europäischen Haftbefehl (BVerfGE 113, 273).

    (1) Mit seiner Bezugnahme auf das Senatsurteil zum Europäischen Haftbefehl und die dort formulierte Anforderung der grundrechtsschonenden Ausfüllung von Umsetzungsspielräumen (vgl. BVerfGE 113, 273 ) macht der Beschwerdeführer der Sache nach geltend, eine Strafaussetzung im Vollstreckungsübernahmeverfahren sei nach dem Überstellungsübereinkommen völkerrechtlich möglich und schon deshalb von Verfassungs wegen geboten.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08
    Deshalb sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ebenso wie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen; das Bundesverfassungsgericht greift hier nur ein, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, wenn also der Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (s. nur BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08
    Damit ist ungeachtet der Tatsache, dass nach dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes ein Auseinanderfallen zwischen völkerrechtlicher und innerstaatlicher Rechtslage nach Möglichkeit zu vermeiden ist (vgl. nur BVerfGE 111, 307 ), die innerstaatliche Rechtslage aber noch nicht präjudiziert: Nicht alles, was völkerrechtlich erlaubt ist, ist auch verfassungsrechtlich geboten.
  • BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13

    Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines

    Der Zulässigkeit der Vorlegung steht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2009 (2 BvR 1492/08) nicht entgegen.

    Denn schon die Erklärung, Deutschland werde die Vollstreckung nur übernehmen, wenn ein deutsches Gericht das im Urteilsstaat ergangene Urteil für vollstreckbar erklärt hat, spricht dafür, dass sich Deutschland für das Umwandlungsverfahren entschieden hat (so auch BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 2 BvR 1492/08 (juris Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2017 - 1 Ws 235/16

    Vollstreckungsübernahme einer in den Niederlanden verhängten Freiheitsstrafe:

    Für den vorliegend Fall bedeutet dies, so dass unabhängig von der Frage, ob es sich beim Institut der originären Strafaussetzung zur Bewährung um eine Strafvollstreckungsregel handelt oder diese einen Akt der Strafzumessung darstellt (vgl. Hubrach in: LK, StGB, 12. Aufl. 2008, § 56 Rdn. 1), diese jedenfalls in einen engen Zusammenhang zur Strafzumessung steht (so BVerfG EuGRZ 2009, 46 ff.) und damit vollstreckungsrechtlich gesehen ein solche Aussetzungsentscheidung auch in die Kompetenz des Urteilsstaates fällt und damit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung unterliegt.
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des Gesetztes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16. Juni 2008 -1 Ws 46/08-).

    Die vom Beschwerdeführer angeführte Norm des § 57 Abs. 2 IRG betrifft die Aussetzung der noch zu verbüßenden Reststrafe im Vollstreckungsverfahren und verweist damit ausschließlich auf die Regelungen zur Reststrafenaussetzung (§§ 57 ff. StGB), nicht aber auf die Regelung zur primären Strafaussetzung; hierzu findet sich im Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen nichts (vgl. OLG Saarbrücken Beschluss a.a.O.; BVerG Beschluss vom 14.01.2009-2 BvR 1492/08 = EuGRZ 2009, 46).

  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Nach ganz herrschender Meinung verbietet die Souveränität des ausländischen Staates eine Modifizierung der Höhe der Strafe (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.6.2008, Az. 1 Ws 46/08, recherchiert bei [...] und nachfolgender Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts EUGRZ 2009, 46-51).

    Angesichts der eindeutigen Regelungen im IRG und auch im Rahmenbeschluss 2008/675/JI ist auch keine Regelungslücke erkennbar, die durch analoge Rechtsanwendung geschlossen werden könnte (vgl. BVerfG EUGRZ 2009, 46f zur Überlegung § 56 StGB analog im Vollstreckungsübernahmeverfahren anzuwenden).

  • OLG Celle, 19.06.2018 - 2 Ws 205/18

    Hinnahme härterer Sanktionen ausländischer Urteile bei Vollstreckungshilfe

    Dies entspricht einem allgemeinen und auch im RB-Freiheitstrafen zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Vollstreckungshilfe, dass im Falle einer Vollstreckungsübernahme die Festsetzung der Höhe der Strafe nebst der Möglichkeit der Aussetzung derselben dem Urteilsstaat vorbehalten ist, wohingegen für die nach Übernahme zu treffenden vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen das Recht des ersuchten Staates bzw. des Vollstreckungsstaats maßgeblich ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2017 - 1 Ws 8/17 -, juris; BVerfG EuGRZ 2009, 46 ff.; Schomburg/Hackner, a.a.O., § 54 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafvollstreckungssachen: Vollstreckungsübernahme

    Dies entspricht einem allgemeinen und auch im Rb-Freiheitstrafen zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Vollstreckungshilfe, dass im Falle einer Vollstreckungsübernahme die Festsetzung der Höhe der Strafe nebst der Möglichkeit der Aussetzung derselben dem Urteilsstaat vorbehalten ist, wohingegen für die nach Übernahme zu treffenden vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen das Recht des ersuchten Staates bzw. des Vollstreckungsstaats maßgeblich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31.1.2017, 1 Ws 235/16; BVerfG EuGRZ 2009, 46 ff.; ferner Schomburg/Hackner, a.a.O., § 54 Rn. 9; Bt.-Drucks. 18/4347, S. 133).
  • OLG Hamm, 04.04.2013 - 2 Ws 65/13

    BGH-Vorlage; Anrechnung von im Ausland erlittener Untersuchungshaft im Rahmen

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 14.01.2009, 2 BvR 1492/08, juris, Rn. 4 a.E.) die Ansicht vertreten, Deutschland habe sich für das "Umwandlungsverfahren" entschieden (ebenso OLG Stuttgart v. 11.07.2005, 3 Ws 1/05, juris, Rn 8, ohne Begründung).
  • OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10

    Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen

    Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17

    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik

    Die Vollstreckung der Sanktion nach spanischem Recht wird nicht unmittelbar fortgesetzt, sondern in einem gerichtlichen Verfahren in eine Freiheitsstrafe nach deutschem Recht überführt, der ausländische Vollstreckungstitel mithin durch einen eigenen Titel ersetzt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Januar 2009 - 2 BvR 1492/08, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 ARs 9/13, juris, Rn. 27ff. = BGHSt 59, 136).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Während Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk (vergleiche auch: § 57 IRG ) ausdrücklich bestimmt, dass die Strafvollstreckung in die Zuständigkeit des - übernehmenden - (Vollstreckungs-) Staates fällt, geht die Strafzumessungsentscheidung durch die Übernahme der Vollstreckung gerade nicht in dessen Zuständigkeit über (Vergleiche dazu: BVerfG, EuGRZ 2009, 46, 49).
  • LG Lübeck, 02.02.2015 - 5d StVK 98/14

    Übernahme der Strafvollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe;

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