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   BVerfG, 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87   

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https://dejure.org/1988,5446
BVerfG, 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87 (https://dejure.org/1988,5446)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87 (https://dejure.org/1988,5446)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1988 - 2 BvR 1506/87 (https://dejure.org/1988,5446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylverfahren - Abschiebung - Offensichtlichkeitsprüfung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 717
  • DVBl 1988, 631
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BVerfG, 19.06.1990 - 2 BvR 369/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

    Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 1) und 2) zulässig; insbesondere steht das Gebot vorheriger Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) der Zulässigkeit insoweit nicht entgegen: Weder läßt sich der Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutz entgegenhalten, daß über die Rechtmäßigkeit der im Klagewege angefochtenen Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung noch nicht rechtskräftig entschieden ist (vgl. BVerfGE 56, 216 [234]; 76, 1 [39 f.]), noch müssen sich die Beschwerdeführer darauf verweisen lassen, zunächst bei den Verwaltungsgerichten eine Abänderung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen gerichtlichen Eilentscheidung nach § 80 Abs. 6 VwGO zu beantragen (vgl. dazu BVerfGE 70, 180 [185 ff.] für den Fall neuen, den Verwaltungsgerichten bisher nicht bekannten Vorbringens), denn die mit der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Angriffe gegen diese Entscheidung erfüllen ersichtlich nicht den gesetzlichen Tatbestand jener Vorschrift und enthalten kein neues, dem Oberverwaltungsgericht bisher nicht bekanntes Vorbringen, für dessen - nachträgliche - Berücksichtigung im Sinne einer Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO Raum sein könnte (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 188 f.; s. auch Beschluß der Kammer vom 20. April 1988 - 2 BvR 1506/87 -, InfAuslR 1988, S. 191 = DVBl. 1988, S. 631 = NVwZ 1988, S. 717).
  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15

    Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch

    Eine solche Offensichtlichkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 bis 5 oder des § 29a AsylVfG erfüllt sind oder wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1988 - 2 BvR 1506/87 -, NVwZ 1988, 717, und vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72).
  • VG Göttingen, 03.05.2018 - 3 B 208/18

    Korrektur der Angaben bzgl. der Staatsangehörigkeit; Offensichtlich Unbegründet;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, juris, Rn. 26 f., und vom 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87 -, DVBl. 1988, 631) erfordert eine auf die offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrages gestützte Abschiebungsandrohung, dass das Anerkennungsbegehren auch der Sache nach offensichtlich aussichtslos ist.
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