Rechtsprechung
BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen über eine Strafaussetzung gem StPO § 453 iVm StGB § 56f
- Wolters Kluwer
Nachtragsentscheidung über eine Strafaussetzung ; Entzug des gesetzlichen Richters; Vorliegen einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Nachträglich zu treffende Entscheidungüber den Widerruf einer Strafaussetzung
- Judicialis
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462a Abs. 2; ; StPO § 462a Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 462a Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO §§ 453 462a Abs. 4
Gerichtliche Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 28.04.2003 - 111 Ds 60 Js - 3005/00
- LG Düsseldorf, 29.07.2003 - XII Qs 83/03
- BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ; 29, 198 ; 58, 1 ). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ; 29, 198 ; 58, 1 ).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Eine verfassungswidrige Entziehung des Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt dann vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ; 29, 198 ; 58, 1 ). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Eine verfassungswidrige Entziehung des Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt dann vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ). - BGH, 04.07.1997 - 2 ARs 164/97
Nachtragsentscheidungen im Rahmen der Bewährungsüberwachung bei …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Das Gericht, das die höchste Strafe verhängt hat, ist für Nachtragsentscheidungen auch dann zuständig, wenn es keinen Anlass zu einer Nachtragsentscheidung sieht (vgl. BGH, NStZ 1997, S. 612). - OLG Schleswig, 19.01.1987 - 1 Ws 15/87
Zuständigkeits-Konzentration; Nachträgliche Entscheidungen ; Verfahren; …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Eine ohne weiteres einsichtige Ausnahme von dem Konzentrationsprinzip wird lediglich dann angenommen, wenn das erkennende Gericht in seinem Verfahren keine die Vollstreckung betreffende Entscheidungskompetenz hat und auch in Zukunft nicht erlangen kann (vgl. OLG Schleswig, MDR 1987, S. 606). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BVerfG, 20.10.2003 - 2 BvR 1515/03
Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ; 29, 198 ; 58, 1 ).