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   BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92   

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https://dejure.org/1993,8244
BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92 (https://dejure.org/1993,8244)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92 (https://dejure.org/1993,8244)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 2 BvR 1527/92 (https://dejure.org/1993,8244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Steuerbarkeit von gesellschaftsvertraglich geregelter Anteilsübergang beim Ausscheiden aus der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92
    Das Bundesverfassungsgericht kann vielmehr in solchen Fällen nur dann eingreifen, wenn die Auslegung oder Anwendung einfachen Rechts so gravierende Fehler enthält, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 81, 132 [137]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92
    Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Erschließung von Steuerquellen einen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 181 [202 f.]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92
    Steuergesetze, die die Steuerpflicht an bestimmte wirtschaftliche Lebenssachverhalte anknüpfen, können unter Berücksichtigung der Vielfalt wirtschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten ausgelegt werden (BVerfGE 25, 28 [35]).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1527/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 31, 8 [25 f.]).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Verfassungsrechtlich ist aber nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschlüsse vom 11. Juli 1997 2 BvR 997/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 126, und vom 9. Juli 1993 2 BvR 1527/92, HFR 1993, 595).
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