Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.12.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94   

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BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94 (https://dejure.org/1999,145)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94 (https://dejure.org/1999,145)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 (https://dejure.org/1999,145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ausgestaltung der strafrechtlichen Rehabilitierung in StrRehaG § 1 Abs 1 mit GG Art 1 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar - Nichtaufnahme der Fahnenflucht in den Regelkatalog der DDR- Straftatbestände des StrRehaG § 1 Abs 1 Nr 1 verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Fahnenflucht - Rehabilitierung - Strafrechtliche Rehabilitierung - Politische Verfolgung - Rechtsschutz

  • Judicialis

    StrRehaG § 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz nach Verurteilung wegen Fahnenflucht in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der strafrechtlichen Rehabilitierung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der strafrechtlichen Rehabilitierung

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Rehabilitierung eines »Fahnenflüchtigen«

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitierung/Fahnenflucht/Rechtsschutz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 275
  • NJW 2000, 418
  • NJ 2000, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
    Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 ; ebenso zur Rechtsbeugung BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
    Die Menschenwürde umfaßt den sozialen Wert- und Achtungsanspruch der Person (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 96, 245 ).

    Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
    Zudem müssen sich die gesetzlichen Differenzierungen sachbereichsbezogen auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Mit der Androhung einer Freiheitsstrafe verletzt das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung die Beschwerdeführer zu III. 3. bis III. 6., IV., V. 1. bis V. 4. sowie VI. 2. und VI. 3., die als natürliche Personen unmittelbare Normadressaten des § 217 StGB sind, zudem in ihrem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 96, 245 ; 101, 275 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ).
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