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   BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96   

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https://dejure.org/1996,9621
BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96 (https://dejure.org/1996,9621)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96 (https://dejure.org/1996,9621)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 2 BvR 1533/96 (https://dejure.org/1996,9621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96
    Der Subsidiaritätsgrundsatz erfordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]).
  • BGH, 25.02.1994 - 3 StR 530/92

    Verwerfung der Revision - Strafmildernde Berücksichtigung einer langen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96
    Für die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist in der strafgerichtlichen Rechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur hinsichtlich der Fälle, in denen die tatrichterlichen Feststellungen zur Begründung der Rüge nicht ausreichen, noch nicht endgültig geklärt, ob die Rüge Bestandteil der Sachrüge ist oder nur als Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (einerseits BGHR Nr. 6 zu § 46 Abs. 2 StGB [Verfahrensverzögerung]; BGH StV 1992, 452, 453; andererseits Kleinknecht/Meyer- Goßner: Strafprozeßordnung , 42. Aufl. 1995, Anhang A4, Art. 6 MRK , Rn. 9 a.E. unter Verweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1994 - 3 StR 530/92 -).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96
    Für die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist in der strafgerichtlichen Rechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur hinsichtlich der Fälle, in denen die tatrichterlichen Feststellungen zur Begründung der Rüge nicht ausreichen, noch nicht endgültig geklärt, ob die Rüge Bestandteil der Sachrüge ist oder nur als Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (einerseits BGHR Nr. 6 zu § 46 Abs. 2 StGB [Verfahrensverzögerung]; BGH StV 1992, 452, 453; andererseits Kleinknecht/Meyer- Goßner: Strafprozeßordnung , 42. Aufl. 1995, Anhang A4, Art. 6 MRK , Rn. 9 a.E. unter Verweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1994 - 3 StR 530/92 -).
  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit einen Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz bejaht, wo ein Beschwerdeführer eine im Rahmen der Strafzumessung kompensationspflichtige überlange Verfahrensdauer lediglich mit der Sachrüge angegriffen hatte, obgleich deren Geeignetheit zur Geltendmachung einer kompensationspflichtigen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren bei Einlegung des Rechtsmittels ungeklärt war und einige Stimmen eine Verfahrensrüge für erforderlich hielten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 1996 - 2 BvR 1533/96 -, juris, Abs.-Nr. 2).
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