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   BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14   

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https://dejure.org/2016,20262
BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 97 ZPO, § 321a Abs 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 97 ZPO
    Erst Anhörungsrüge gegen willkürliche Kostenentscheidung

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 97 ZPO
    Erst Anhörungsrüge gegen willkürliche Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliches Urteil - und die Anhörungsrüge

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis von fachgerichtlicher Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 852
  • AnwBl Online 2016, 633
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; 108, 341 ).

    Der unterlassene Hinweis kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; 108, 341 ).

    Der unterlassene Hinweis kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Anforderungen an die

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Beruft sich ein Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, muss er aus Gründen der Subsidiarität allerdings nur dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt und zu erwarten gewesen wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer diesen Rechtsbehelf ergriffen hätten (vgl. zum Ganzen BVerfGE 134, 106 sowie zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 544/16 -, juris, Rn. 4; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13 u.a. -, juris, Rn. 2, und vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 4, sowie der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist Art. 103 Abs. 1 GG auf die Kostenentscheidung in einem Zivilurteil anwendbar (vgl. BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 U 2/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 21 U 75/03 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Beruft sich ein Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, muss er aus Gründen der Subsidiarität allerdings nur dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt und zu erwarten gewesen wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer diesen Rechtsbehelf ergriffen hätten (vgl. zum Ganzen BVerfGE 134, 106 sowie zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 544/16 -, juris, Rn. 4; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13 u.a. -, juris, Rn. 2, und vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 4, sowie der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13

    Wird eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht gerügt, muss aus Gründen der

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Beruft sich ein Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, muss er aus Gründen der Subsidiarität allerdings nur dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt und zu erwarten gewesen wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer diesen Rechtsbehelf ergriffen hätten (vgl. zum Ganzen BVerfGE 134, 106 sowie zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 544/16 -, juris, Rn. 4; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13 u.a. -, juris, Rn. 2, und vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 4, sowie der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 1336/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts an (vgl. BVerfGE 60, 120 ; 62, 347 ; 70, 215 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts an (vgl. BVerfGE 60, 120 ; 62, 347 ; 70, 215 ).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 455/14

    Verletzung des Willkürverbots durch die Annahme einer Mithaftung des getrennt

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14
    Der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) schließt eine für die Entscheidung ursächliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 455/14 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14

    Abänderung der Kostenentscheidung

  • BVerfG, 23.03.2016 - 2 BvR 544/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

  • OLG Frankfurt, 12.10.2004 - 21 U 75/03

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gegen eine isoliert nicht anfechtbare

  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 04.07.2016, Az.: 2 BvR 1552/14, Rn. 7 - zitiert nach juris).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Der Kläger musste diese an den Vorgaben des § 138 ZPO orientierte Beurteilung in Betracht ziehen (vgl. BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7; BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    e) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht der Grundsatz einer materiellen Subsidiarität (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 1 BvR 1552/14 -, BeckRS 2016, 48897) entgegen.
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B
    Der Senat schließt sich insoweit der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, wonach eine die Kostenentscheidung betreffende Anhörungsrüge in allen Rechtszügen dann statthaft ist, wenn ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung gemäß § 99 Abs. 1 ZPO nicht gegeben ist, weil gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (so auch BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; OLG Celle, FamRZ 2003, 1577; OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 517; LG Leipzig, NZV 2008, 514; OLG Bamberg, Beschluss vom 7.5.2015 - 2 U 2/14 - juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, zu § 133a FGO; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand 1.12.2020, § 321a, Rdnr. 4.2; Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19; a.A. BVerwG, Beschluss vom 29.7.2009 - 5 B 46/09, juris, zu § 152a VwGO).

    Zwar ist Art. 103 Abs. Abs. 1 GG auch auf die Kostenentscheidung in einem Zivilurteil anwendbar (vgl. BVerfGE 60, 305, 308; BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris).

    Er begründet jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, die Parteien des Rechtsstreits vorab auf die beabsichtigte, von Amts wegen zu treffende Kostenentscheidung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; BVerfGE 86, 133, 14; 98, 218, 263; 108, 341, 345; BGH, Beschluss vom 9.7.2009 - II ZR 262/07, juris; OLG Bremen, MDR 2011, 187).

    Vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann verletzt, wenn das Gericht bei seiner Kostenentscheidung für den Kostenausspruch maßgebliches Vorbringen einer Partei übergeht, von einer evident unzutreffenden Grundlage (z.B. einem falschen Streitwert) ausgeht oder ohne vorherigen Hinweis von einer in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung abweicht und eine Kostenentscheidung trifft, mit welcher ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19).

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.

    Vor diesem Hintergrund musste die anwaltlich vertretene Betroffene als eine gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen, ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. nur BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG, AnwBl 2016, 852 Rn. 7; BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 5/21, WRP 2022, 720 Rn. 63 - Kinderzahnärztin; BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26/19, juris Rn. 36 f.) und mit einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht rechnen, auch wenn die weiteren Beteiligten im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts keine Stellung bezogen hatten.

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.

    Vor diesem Hintergrund musste die anwaltlich vertretene Betroffene als eine gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen, ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. nur BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG, AnwBl 2016, 852 Rn. 7; BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 5/21, WRP 2022, 720 Rn. 63 - Kinderzahnärztin; BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26/19, juris Rn. 36 f.) und mit einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht rechnen, auch wenn die weiteren Beteiligten im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts keine Stellung bezogen hatten.

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

  • BVerfG, 06.05.2019 - 2 BvR 1429/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der

  • BGH, 20.12.2022 - KZR 84/20

    Rückzahlung von Infrastrukturentgelten i.R.e. Anhörungsrüge

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19

    Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

  • BSG, 04.11.2019 - B 1 KR 1/19 C

    Anhörungsrüge gegen eine Kostenentscheidung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19

    Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung

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