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   BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79   

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https://dejure.org/1980,411
BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79 (https://dejure.org/1980,411)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79 (https://dejure.org/1980,411)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 2 BvR 1581/79 (https://dejure.org/1980,411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines Schriftsatzes des Prozeßgeners zusammen mit dem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Endurteil - Gegnerischer Schriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 95
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79
    Es muß ihnen grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (BVerfGE 19, 32 [36]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Hierdurch wird gewährleistet, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 55, 95, 98 mwN).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auch auf dem festgestellten Verfassungsverstoß, da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Gerichte im Fall ordnungsgemäßer Prüfung zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gelangt wären (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 55, 95 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 843/93 -, NJW 1994, S. 847).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Es dürfen also einer gerichtlichen Entscheidung regelmäßig nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; 22, 267 [273]; 54, 140 [142]; 55, 95 [98]).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Nur solche Tatsachen, Beweisergebnisse und Äußerungen anderer dürfen zugrunde gelegt werden, zu denen die Streitbeteiligten Stellung nehmen konnten (BAG 11. September 1997 - 8 AZR 4/96 - BAGE 86, 278 = AP Einigungsvertrag § 38 Nr. 7 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 5; BVerfG 14. April 1959 - 1 BvR 109/58 - BVerfGE 9, 261; 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1581/79 - BVerfGE 55, 95) .
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das Oberlandesgericht hat sich im Verfahren vor Erlass des Beschlusses vom 5. März 2018 - wie sich aus der Begründung des Beschlusses vom 5. April 2018 ergibt - eng an den Wortlaut von § 33 Abs. 3 StPO gehalten und ist - in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 1991 - 1 Ws 912/91, 1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91 -, juris, Rn. 20 mit Verweis auf BVerfGE 19, 32 und BVerfGE 55, 95 , dort wurde diese Frage - wie das OLG Düsseldorf zutreffend ausführt - offengelassen; vgl. ferner Mosbacher/Claus, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl. 2018, § 33 Rn. 10; Rappert, in: Radtke/Hohmann, StPO 2011, § 33 Rn. 30) - offenbar davon ausgegangen, dass die in der Stellungnahme zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft keine neue Tatsache beziehungsweise kein neues Beweisergebnis sei und deshalb kein gesetzlicher Anspruch bestehe, dem Beschwerdeführer die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen.

    Der Beruhensgrundsatz führt (lediglich) zu der prozessualen Folge, dass eine Entscheidung, die - unabhängig von einem (festgestellten) Verfahrens- oder sonstigem Fehler - im Übrigen richtig ist, bestehen bleiben kann und deshalb nicht aufzuheben ist, weil sich der Fehler auf das Ergebnis nicht ausgewirkt hat (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 55, 95 ; 60, 247 ; 60, 313 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 86, 133 ; 89, 381 ; vgl. ferner BVerfGE 28, 17 ; missverständlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2014 - 1 BvR 1104/11 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    a) Der Berufungsentscheidung durften nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht offengelegt und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1581/79 - BVerfGE 55, 95).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Es kann daher nur feststellen, ob auszuschließen ist, daß das Fachgericht bei Gewährung rechtlichen Gehörs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 55, 95 [99]; 62, 392 [396]).
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Nur solche Tatsachen, Beweisergebnisse und Äußerungen anderer dürfen zugrunde gelegt werden, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (BAG 11. September 1997 - 8 AZR 4/96 - BAGE 86, 278; vgl. auch BVerfG 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1581/79 - BVerfGE 55, 95) .
  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch

    Der Anspruch umfasst damit auch die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich auch zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 55, 95 ).

    Ob dieser Versuch Erfolg gehabt hätte, hat das Bundesverfassungsgericht, das nicht zur Entscheidung über Fragen des einfachen Rechts berufen ist, nicht zu beurteilen (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 95 ).

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus

  • BVerfG, 31.08.2023 - 1 BvR 1602/23

    Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09

    Mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässige

  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00

    Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 1.87

    Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 45.86

    Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 43.86

    Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 1 Ws 1016/91

    Zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

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