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   BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96   

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https://dejure.org/1998,5822
BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96 (https://dejure.org/1998,5822)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96 (https://dejure.org/1998,5822)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 (https://dejure.org/1998,5822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Asylfolgeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96
    Sie wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1998 - 2 BvR 1598/96
    Dieser Grundsatz gilt auch für Rechtsbehelfe im weiteren Sinne - zu denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO gehört (BVerfGE 70, 180 [187 f.]) -, derer sich ein Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bedienen muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 1994, NVwZ-Beilage 1995, S. 2).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Das Abänderungsverfahren ist geeignet, Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu korrigieren, wobei dieses Verfahren zugleich Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, S. 81; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

    Auch wenn der fachgerichtliche Rechtsbehelf grundsätzlich unbefristet möglich ist, wird die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nur offengehalten, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben wird (vgl. BVerfGE 19, 198 [200]; BVerfGE 76, 107 [115 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2000 - 2 BvR 1804/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, NJW 1995, S. 3248; BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 -, juris; Hömig in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 93 Rn. 36 [Mai 2009]).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

    Der (vermutlich) binnen Monatsfrist gestellte Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO enthielt keine schlüssige und substantiierte Gehörsrüge (Art. 103 Abs. 1 GG), welche die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) hätte offen halten können (vgl. Kammerbeschlüsse vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 und vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 - in JURIS veröffentlicht; grundlegend zum Erfordernis der Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auch bei im fachgerichtlichen Verfahren nicht fristgebundenen, zur Rechtswegerschöpfung erforderlichen Anträgen: BVerfGE 76, 107 [115 f.]).
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