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   BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03   

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BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03 (https://dejure.org/2005,1183)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03 (https://dejure.org/2005,1183)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 (https://dejure.org/2005,1183)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 116 StVollzG; § 37 Abs. 3 StVollzG
    Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der Sache; Schwierigkeit des Falles; Verhalten der Beteiligten; nicht beeinflussbare Verzögerungen durch Gutachter; kein Berufen auf angespannte Personalsituation); Ermessen des Richters bei der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Untätigkeit des zu einer Entscheidung in Strafvollzugsangelegenheiten berufenen Fachgerichts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Untätigkeit eines Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen Untätigkeit von Richtern an Fachgerichten; Erfassung eines zeitnahen Rechtsschutzes von der verfassungsrechtlichen Gewähr der Effektivität des Rechtsschutzes; Pflicht des Gesetzgebers die zum effektiven Rechtsschutz erforderlichen Rahmenbedingungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsmäßigkeit des Unterlassens einer Entscheidung über einen Rechtsbehelf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untätigkeit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untätigkeit

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Grundrechtsverletzung durch untätiges Gericht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 7.4.2005)

    Richterliche Untätigkeit: Strafgefangener vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich // Recht auf effektiven Rechtsschutz trotz einer Vielzahl von Anträgen verletzt

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 609 Vollz 152/00
  • BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 155
  • NJW 2005, 3488
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).

    Welche Verfahrensdauer noch angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BVerfGE 55, 349 ; s. auch 93, 1 ).

    Dem Richter steht für die Bearbeitung anhängiger Verfahren grundsätzlich ein Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen er aufgrund eigener Gewichtung solcher Faktoren Prioritäten in Abweichung von der Reihenfolge des Eingangs setzen kann (vgl. auch BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Entscheidend sind vor allem die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit des Falles und das Verhalten der Beteiligten, insbesondere etwaige den Beteiligten selbst zuzurechnende Verzögerungen, sowie eine gerichtlich nicht zu beeinflussende Verzögerung durch die Tätigkeit von Sachverständigen oder sonstigen Dritten (vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, NJW 1999, S. 2582 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99 - Voggenreiter/Deutschland, NJW 2005, S. 41 ).

    Der Staat muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Zeit beendet werden können (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Entscheidend sind vor allem die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit des Falles und das Verhalten der Beteiligten, insbesondere etwaige den Beteiligten selbst zuzurechnende Verzögerungen, sowie eine gerichtlich nicht zu beeinflussende Verzögerung durch die Tätigkeit von Sachverständigen oder sonstigen Dritten (vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, NJW 1999, S. 2582 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99 - Voggenreiter/Deutschland, NJW 2005, S. 41 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte staatliche Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch Verpflichtungen des Gesetzgebers ein; dieser muss die für einen effektiven Rechtsschutz notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 97, 298 ).
  • BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95

    Verfassungsfragen zum gesetzgeberischen Unterlassen auf dem Gebiet der

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Ein mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbarer Anspruch auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers kann jedenfalls dann bestehen, wenn der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 56, 54 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuss - vom 14. September 1983 - 1 BvR 920/83 -, NJW 1983, S. 2931 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 -, NJW 1996, S. 651 ).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Auf Umstände, die innerhalb des staatlichen Verantwortlichkeitsbereichs liegen, wie etwa eine allgemein angespannte Personalsituation, kann sich der Staat zur Rechtfertigung der überlangen Dauer eines Verfahrens nicht berufen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03 - JURIS unter Bezugnahme auf BVerfGE 36, 264 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 14.09.1983 - 1 BvR 920/83

    Keine Verletzung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten durch Unterlassen von

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Ein mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbarer Anspruch auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers kann jedenfalls dann bestehen, wenn der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 56, 54 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuss - vom 14. September 1983 - 1 BvR 920/83 -, NJW 1983, S. 2931 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 -, NJW 1996, S. 651 ).
  • EGMR, 08.01.2004 - 47169/99

    Überlange Dauer eines Verfassungsbeschwerde-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Entscheidend sind vor allem die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit des Falles und das Verhalten der Beteiligten, insbesondere etwaige den Beteiligten selbst zuzurechnende Verzögerungen, sowie eine gerichtlich nicht zu beeinflussende Verzögerung durch die Tätigkeit von Sachverständigen oder sonstigen Dritten (vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 -, NJW 1999, S. 2582 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99 - Voggenreiter/Deutschland, NJW 2005, S. 41 ).
  • BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

    Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
    Auf Umstände, die innerhalb des staatlichen Verantwortlichkeitsbereichs liegen, wie etwa eine allgemein angespannte Personalsituation, kann sich der Staat zur Rechtfertigung der überlangen Dauer eines Verfahrens nicht berufen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03 - JURIS unter Bezugnahme auf BVerfGE 36, 264 ).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 467/99

    Siebenjährige Dauer eines aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Zur Ausübung seiner verfahrensgestaltenden Befugnisse ist dem Gericht - auch im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 - NJW 2005, 3488 und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O.).
  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 2/20 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Vielmehr muss er alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist beendet werden können (BT-Drucks 17/3802 S 19; BVerfG Beschluss vom 29.3.2005 - 2 BvR 1610/03 - juris RdNr 13).
  • BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der

    cc) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG beinhaltet dabei auch einen Anspruch auf einen zeitgerechten Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 155 ).

    Wann von einer unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist, ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfGK 5, 155 ).

    Er muss vielmehr alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Zeit beendet werden können (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2023 - 1 BvR 1346/22, 1 BvR 1349/22 -, Rn. 15).

    Zwar steht einem Gericht für die Bearbeitung anhängiger Verfahren grundsätzlich ein Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen es aufgrund eigener Gewichtung Prioritäten setzen kann (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 -, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2023 - 1 BvR 1346/22, 1 BvR 1349/22 -, Rn. 12).

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