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   BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16   

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https://dejure.org/2020,9312
BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16 (https://dejure.org/2020,9312)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16 (https://dejure.org/2020,9312)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2020 - 2 BvR 1615/16 (https://dejure.org/2020,9312)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 227 Abs. 1 StGB
    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungen wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation; Organisationsverantwortlichkeit des Praxisinhabers; allgemeiner Gleichheitssatz; Willkürverbot; grob ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags verletzt bei nicht mehr nachvollziehbarer Beweiswürdigung das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 172 Abs 1 S 1 StPO, § 172 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (§ 172 StPO) verletzt bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - hier: Aufgabenverteilung zwischen HNO-Arzt ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots; Verletzung des Willkürverbots durch Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel; Aufgabenverteilung zwischen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (§ 172 StPO) verletzt bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - hier: Aufgabenverteilung zwischen HNO-Arzt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (§ 172 StPO ) verletzt bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG ); hier: Aufgabenverteilung zwischen ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots; Verletzung des Willkürverbots durch Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel; Aufgabenverteilung zwischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (§ 172 StPO) verletzt bei nicht nachvollziehbarer Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte der verfügbaren Beweismittel das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - hier: Aufgabenverteilung zwischen HNO-Arzt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klageerzwingungsverfahren: Nicht mehr nachvollziehbare Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags - und das Willkürverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufgabenverteilung zwischen Arzt und Anästhesist bei praxisambulanter Operation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1877
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, da dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt ist (§ 93b i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 83 ).

    Ein besonders schwerer Nachteil ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Einen vorhergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts im selben Klageerzwingungsverfahren, der den Antrag der Beschwerdeführerin auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig abgelehnt hatte, hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -).

    Der Beschluss habe das Recht der Beschwerdeführerin aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt, weil das Oberlandesgericht die Darlegungsanforderungen im Rahmen der Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrags überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    a) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den konkreten Fall sind zwar Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt jedoch unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr).

    Ein solcher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 83 ).
  • BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 1457/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    1. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    1. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    1. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Ein solcher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Zudem habe der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 8. November 1988 (- VI ZR 320/87 -, NJW 1989, S. 1536 ) ausgeführt, dass kein Arzt sehenden Auges eine Gefährdung seines Patienten hinnehmen dürfe, wenn ein anderer Arzt seiner Ansicht nach einen Fehler begehe oder sich ein solcher jedenfalls aufdränge.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16
    Ein solcher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 183/99

    Arzthaftung - diagnostische Laparoskopie - Sorgfaltspflichten -- postoperative

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04

    Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Dieser Maßstab gilt auch für die verfassungsrechtliche Überprüfung der von den Fachgerichten vorgenommenen Beweiswürdigung und der von ihnen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 4, 294 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvR 1615/16 -, Rn. 43).
  • BVerfG, 21.03.2023 - 1 BvR 1620/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ablehnenden BAföG-Bescheid wegen Anrechnung

    Dieser Maßstab gilt auch für die verfassungsrechtliche Überprüfung der von den Fachgerichten vorgenommenen Beweiswürdigung und der von ihnen getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 4, 294 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvR 1615/16 -, Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

    Eine existenzielle Betroffenheit kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder der aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfG NJW 2020, 1877).
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 4 (s) Sbd I-3/21

    Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

    Ein solcher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (zu vgl. BVerfG Beschl. v. 23.3.2020 - 2 BvR 1615/16, BeckRS 2020, 7407 Rn. 43, beck-online).
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