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   BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90   

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https://dejure.org/1991,6786
BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90 (https://dejure.org/1991,6786)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90 (https://dejure.org/1991,6786)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90 (https://dejure.org/1991,6786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei strafgerichtlichem Wiederaufnahmeverfahren - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90
    Die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 25a StVG entbehrt jeglichen sanktionsrechtlichen Charakters und enthält keinerlei Schuldvorwurf (BVerfGE 80, 109 [120 f.]), so daß von einer Beschwer auch insofern nicht die Rede sein kann.

    Mit der Entscheidung BVerfGE 80, 109 , auf die sie bereits von der Bußgeldbehörde zutreffend hingewiesen worden war, hat sich die Beschwerdeführerin nicht einmal in Ansätzen auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Die Verfassungsbeschwerdefrist wird durch ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel nicht offen gehalten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 -, NVwZ 1998, S. 1174 f.; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90 - vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - und vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2001 - 2 BvR 1879/01 -, NStZ-RR 2002, S. 109).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Sie mag gegebenenfalls bei ihren Bevollmächtigten Rückgriff nehmen" (BVerfG, 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 20. Februar 1991, 2 BvR 1650/90).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 43-IV-07

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung

    Im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG finden vielmehr die Vorschriften der § 46 Abs. 1 OWiG und § 33a StPO entsprechende Anwendung (vgl. BVerfG NJW 1995, 1419 [1419]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90; Beschluss vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98).
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