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BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei strafgerichtlichem Wiederaufnahmeverfahren - Mißbrauchsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 30.07.1990 - 216 OWi 148/90
- AG Hannover, 09.11.1990 - 216 OWi 148/90
- BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 1650/90
Die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 25a StVG entbehrt jeglichen sanktionsrechtlichen Charakters und enthält keinerlei Schuldvorwurf (BVerfGE 80, 109 [120 f.]), so daß von einer Beschwer auch insofern nicht die Rede sein kann.Mit der Entscheidung BVerfGE 80, 109 , auf die sie bereits von der Bußgeldbehörde zutreffend hingewiesen worden war, hat sich die Beschwerdeführerin nicht einmal in Ansätzen auseinandergesetzt.
- BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
Die Verfassungsbeschwerdefrist wird durch ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel nicht offen gehalten (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 -, NVwZ 1998, S. 1174 f.; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90 - vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - und vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 -, in JURIS veröffentlicht;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2001 - 2 BvR 1879/01 -, NStZ-RR 2002, S. 109). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11
Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten …
Sie mag gegebenenfalls bei ihren Bevollmächtigten Rückgriff nehmen" (BVerfG, 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 20. Februar 1991, 2 BvR 1650/90). - VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 43-IV-07
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung …
Im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG finden vielmehr die Vorschriften der § 46 Abs. 1 OWiG und § 33a StPO entsprechende Anwendung (vgl. BVerfG NJW 1995, 1419 [1419]; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90; Beschluss vom 26. Mai 1999 - 2 BvR 371/98).