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BVerfG, 02.02.2010 - 2 BvR 1659/06 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 205/03
- BFH, 21.06.2006 - XI R 14/05
- BVerfG, 02.02.2010 - 2 BvR 1659/06
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.03.2011 - IV R 53/07
Ermittlung von Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG bei Entnahme vom …
Schließlich habe das FG das Verfahren im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Az. 2 BvR 1659/06 anhängige Verfahren zu Unrecht nicht ausgesetzt.Betreffend die Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 1659/06 liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Hieraus ist ersichtlich, dass weder die Sachverhalte noch die zu klärenden Rechtsfragen des Streitfalls und des Verfahrens mit dem Az. 2 BvR 1659/06 vergleichbar sind.
Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Verfassungsbeschwerde mit BVerfG-Beschluss vom 2. Februar 2010 2 BvR 1659/06 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07
Überentnahmen: Ermittlung des betrieblich veranlassten Teils der Schuldzinsen bei …
Eine Aussetzung des Verfahrens konnte nicht beschlossen werden, da es sich bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1659/06 nicht um einen erkennbar echten Musterprozess handelt (hiergegen spricht bereits die enge Fassung der aufgenommenen Rechtsfrage - "Zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs auch bei Zinsen unter 4 000 DM"), der eine gleichgelagerte verfassungsrechtliche Frage betrifft.