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   BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17   

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BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,38370)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,38370)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,38370)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 34 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 125 StGB
    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (wahrheitswidriger Vortrag zur Verfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit dem G20-Gpifel; Bekanntwerden des von dem Beschwerdeführer unrichtig dargestellten Inhalts einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG
    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - hier: unrichtige Angaben über Inhalt einer im fachgerichtlichen Verfahren als Beweismittel entscheidungserheblichen Polizeivideoaufzeichnung über unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Umfeld des G20-Gipfels

  • rewis.io

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - hier: unrichtige Angaben über Inhalt einer im fachgerichtlichen Verfahren als Beweismittel entscheidungserheblichen Polizeivideoaufzeichnung über unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Umfeld des G20-Gipfels

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Missbrauchsgebühr bei nachträglich erwiesenem falschem Vortrag

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr - hier: unrichtige Angaben über Inhalt einer im fachgerichtlichen Verfahren als Beweismittel entscheidungserheblichen Polizeivideoaufzeichnung über unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Umfeld des G20-Gipfels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachträgliche Mißbrauchsgebühr - das Nachtreten des Bundesverfassungsgerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Falsche Angaben zu G20-Ausschreitungen: 600 Euro Missbrauchsgebühr für Anwältin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

  • welt.de (Pressebericht, 12.10.2017)

    G-20-Beschwerde: Strafgeld gegen Anwältin

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Missbrauchsgebühr bei nachträglich erwiesenem falschem Vortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3364
  • NVwZ-RR 2017, 945
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17
    a) Eine Missbrauchsgebühr kann etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Vorenthalten verfahrensrelevanter

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17
    a) Eine Missbrauchsgebühr kann etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).
  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auch kann eine Missbrauchsgebühr etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az.: 2 BvR 1691/17 = NJW 2017, 3364; zitiert nach Beck-Online).
  • BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2153/18

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt; ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.05.2019 - 2 BvR 2710/18

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und

    Das Bundesverfassungsgericht muss es daher nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 24.09.2018 - 1 BvR 1764/18

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, NJW 2017, 3364; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2018 - 2 BvR 2459/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17   

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https://dejure.org/2017,31594
BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,31594)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,31594)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 2 BvR 1691/17 (https://dejure.org/2017,31594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen - hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer ...

  • Wolters Kluwer

    Substantiierungsanforderungen zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen - hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen - hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaftierung beim G20-Gipfel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17
    Denn das Bundesverfassungsgericht beanstandet nur die Verletzung von Verfassungsrecht (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • LG Hamburg, 18.07.2017 - 627 Qs 25/17
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17
    a) Die Verfassungsbeschwerde lässt eine ausreichende verfassungsrechtlich-argumentative Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen vermissen.
  • OLG Hamburg, 04.08.2017 - 1 Ws 73/17
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1691/17
    a) Die Verfassungsbeschwerde lässt eine ausreichende verfassungsrechtlich-argumentative Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen vermissen.
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Denn zum einen findet eine Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen im Schreiben vom 22. August 2017 nicht statt (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 9.3.2017 - 1 BvR 963/16 - juris; vom 23.8.2017 - 2 BvR 1691/17 - juris Rn. 2); im Übrigen entspricht die von den Fachgerichten vertretene Rechtsauffassung, dass materiell-rechtliche Einwendungen gegen das Entstehen des Anspruchs im Rahmen des Widerspruchs gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerver zeichnis nicht zu prüfen seien, einer verbreiteten Auffassung (so z. B. auch vertreten von AG Nagold vom 6.3.2014 - 4 M 193/14 - BeckRS 2015, 12593; AG Bersenbrück vom 5.11.2014 - 14 M 1017/14 - BeckRS 2015, 3478; AG Tübingen vom 8.12.2014 - 21 M 1024/14 - BeckRS 2015, 19787; LG Osnabrück vom 9.12.2014 - 3 T 623/14 - BeckRS 2015, 3477; AG Rosenheim vom 14.4.2015 -702 M 1353/15 - BeckRS 2016, 11453).
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