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   BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14   

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BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14 (https://dejure.org/2015,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14 (https://dejure.org/2015,2720)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14 (https://dejure.org/2015,2720)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 5 BtMG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO
    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem Schmerzpatienten (medizinische Notwendigkeit zur Einnahme von Cannabinoiden; THC; Anbau zum Selbstverbrauch im Rahmen einer ärztlich begleiteten Schmerztherapie; Abwendung gravierender ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bei der Anordnung einer Durchsuchung ist eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und beim Vorliegen besonderer Umstände die Verhältnismäßigkeit differenziert zu begründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 29 Abs 5 BtMG 1981
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Wohnungsdurchsuchung bei Cannabisanbau für medizinisch indizierten Selbstverbrauch und Anfangsverdacht auf Cannabisanbau für Dritte - hier: Unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Beschlagnahme von zur ärztlich begleiteten Schmerztherapie angebauten Cannabispflanzen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Wohnungsdurchsuchung bei Cannabisanbau für medizinisch indizierten Selbstverbrauch und Anfangsverdacht auf Cannabisanbau für Dritte - hier: Unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit und ...

  • ra.de
  • cannabis-med.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2
    Verfassungswidrigkeit der Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Beschlagnahme von zur ärztlich begleiteten Schmerztherapie angebauten Cannabispflanzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung ohne Maß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung - und die Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • cannabis-med.org (Kurzinformation)

    Cannabis in der eigenen Wohnung selbst angebaut

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmerzpatienten können im Einzelfall Cannabis anbauen

  • cannabis-med.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahmung von Cannabispflanzen bei einem Erlaubnisinhaber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1585
  • NStZ-RR 2016, 268
  • StV 2015, 615
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    bb) Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Auch die Beschlagnahme muss angesichts des erheblichen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfGE 20, 162 ).

    cc) Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es außerdem, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    dd) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Eine Beschlagnahme muss angesichts des erheblichen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen von vornherein dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    bb) Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei ist auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Sie scheidet aus, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

    dd) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    cc) Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es außerdem, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die Einschaltung des Richters soll insbesondere dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    dd) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Sie scheidet aus, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    bb) Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Der Richter darf die Wohnungsdurchsuchung daher nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme in vollem Umfang verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 ).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Dies gilt umso mehr, als Verdunkelungshandlungen eine medizinische Unterversorgung des Beschwerdeführers nach sich gezogen hätten und dieser sein Handeln gerade legalisieren lassen wollte (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, BVerfGK 8, 249 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme können im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nachgebessert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, Rn. 5, und vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14 -, Rn. 25).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Diese Pflicht besteht allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfG, Beschluss - 3. Kammer des 2. Senats - vom 11. Februar 2015, - 2 BvR 1694/14 -, Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom BVerfGE 77, 275 - Juris Rn. 20; BVerfGE 85, 80 - Juris Rn. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

    Er hat weiter auf Entscheidungen des BVerwG vom 19. Mai 2005 (3 C 17/04 - juris) und vom 6. April 2016 (3 C 10.14 - noch nicht veröffentlicht), des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2012 (13 A 414/11 - juris) sowie des BVerfG vom 11. Februar 2015 (2 BvR 1694/14 - juris) verwiesen.

    Gleiches gilt für die im Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Juni 2004 (3 Ss 187/03 - NJW 2004, 3645 ff.) behandelte strafrechtliche Frage des Besitzes von Cannabisprodukten und für den einen strafprozessualen Kontext betreffenden Beschluss des BVerfG vom 11. Februar 2015 (2 BvR 1694/14 - juris, Rn. 20 ff.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Sie muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klarmachen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20

    Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer

    Der Richter muss die aufzuklärende Tat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, NJW 2015, 1585; vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 2516).
  • LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden können (dazu insgesamt BVerfG, NJW 2015, 1585 Rn. 25).

    Wie bereits ausgeführt, sind auch zumindest beispielhaft die konkret gesuchten Beweismittel so zu beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BGH NJW 2015, 1585 Rn. 25).

  • LG Duisburg, 16.04.2021 - 36 Qs 24/21

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, KiPo-Verfahren

    liegenden beträchtlichen Zeitspanne noch andere, weniger einschneidende - den Ermittlungszweck auch nicht gefährdende - Maßnahmen zur Erhärtung bzw. zum Erreichen eines höheren Verdachtsgrades zu ergreifen gewesen (siehe dazu BVerfG 11. Februar 2015, Az. 2 BvR 1694/14, Rn. 23; zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 20.11.2020 - 517 Qs 63/20

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begrüdnung, Verhältnismäßigkeit

    Neben der Schwere der Tat ist die Stärke des Tatverdachts mitentscheidend dafür, ob eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der Grundrechtsbeeinträchtigung steht (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 a.a.O., juris Rn. 5 sowie stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14).

    a) Zwar können Defizite in der Begründung des Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nachgebessert werden, weil sie - anders als Ausführungen zum Tatvorwurf und zu den zu suchenden Beweismitteln - regelmäßig für die verfassungsrechtlich erforderliche Umgrenzung der Durchsuchungsgestattung ohne Bedeutung sind (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14 -, juris Rn. 25 sowie Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris Rn. 5).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • LG Hamburg, 13.11.2017 - 630 Qs 13/17

    Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d E 651/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen bei Kreispolizeibeamten wegen des Verdachts der

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 4 KR 2836/16
  • LG Dresden, 06.11.2019 - 3 Qs 69/19

    Durchsuchung, BtM-Verfahren, Verhältnismäßigkeit, Anfangsverdacht

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer

  • VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.3395

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Einhaltung der Abstandsfläche

  • LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Anordnungsvoraussetzungen

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