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   BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04   

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https://dejure.org/2004,15869
BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04 (https://dejure.org/2004,15869)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04 (https://dejure.org/2004,15869)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 (https://dejure.org/2004,15869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei einem Verfahren über die Beschlagnahme von Beweismitteln; Geltung der zur Eilkompetenz bei der Durchsuchung entwickelten Maßstäbe für die Beschlagnahme von Beweisgegenständen

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz gegen eine Beschlagnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04
    Das Gesetz stellt kein Beschlagnahmeverbot für fehlerhafte Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04
    Der Beschwerdeführer greift auf die Maßstäbe zurück, die zur Eilkompetenz bei der Durchsuchung aus Art. 13 Abs. 2 GG entwickelt wurden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 -, juris und vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 -, juris).
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Zwar ist die Zulässigkeit von Beschlagnahmen nicht wie die einer Durchsuchung an Art. 13 GG, sondern an Art. 14 oder Art. 2 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004, 2 BvR 1714/04, juris, Rn. 3), doch müssen auch hier die gesetzlichen Regelungen, die eine Einschränkung dieser Grundrechte bewirken, hinreichend klar erkennen lassen, welche Reichweite die Einschränkungen haben können.

    Das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot auf für Beweisgegenstände, die auf Grund einer fehlerhaften Durchsuchung erlangt wurden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004, 2 BvR 1714/04, juris, Rn. 3; Beschl. v. 9.10.2003, 2 BvR 1707/02, juris, Rn. 3).

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