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   BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95   

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BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 (https://dejure.org/1997,88)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 (https://dejure.org/1997,88)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 1997 - 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 (https://dejure.org/1997,88)
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Kommunale Vergnügungssteuer

Art. 105 IIa GG, herkömmliche örtliche Steuern, Lenkungszweck, Art. 3, 12 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gluecksspielsucht.de (Pressebericht)

    Kommunale Spielautomatensteuer soll auch Spielsucht vorbeugen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 2, GG Art 3, GG Art 12
    Gemeindliche Vergnügungssteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2746 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 573
  • DVBl 1997, 1053
  • DÖV 1997, 637
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Ungeachtet der Frage, inwieweit die für die direkten Steuern entwickelten grundrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [136 ff.]) auch auf indirekte Steuern Anwendung finden, sind die beschwerdeführenden Automatenaufsteller hier allein durch eine steuerliche - mittelbare - Regelung ihrer Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 14, 76 [101]; 31, 8 [32]) betroffen.

    Dabei gehört es zum herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, daß sie steuertechnisch vom Geräteaufsteller erhoben und sodann auf den Konsumenten als Steuerträger überwälzt wird (vgl. BFH, HFR 1996, S. 822; BVerfGE 14, 76 [91 ff.]; BVerfGE 31, 8 [19 f.]).

    Weiterhin soll die besondere Attraktivität der Gewinnspiele für die Nachfrager zur Eindämmung der Spielsucht verringert werden (vgl. BVerfGE 31, 8 [23]).

    Ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl wäre nur dann anzunehmen, wenn die Besteuerung es unmöglich machen würde, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 31, 8 [29]; 38, 61 [85 f.]).

    Es erscheint angemessen, wenn die Allgemeinheit durch eine (höhere) Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielens beteiligt wird, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenze der Gewinnapparate herabgesetzt, die Zahl der Apparate also vermindert worden sein sollte (vgl. BVerfGE 14, 76 [101]; 31, 8 [32]).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Ungeachtet der Frage, inwieweit die für die direkten Steuern entwickelten grundrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [136 ff.]) auch auf indirekte Steuern Anwendung finden, sind die beschwerdeführenden Automatenaufsteller hier allein durch eine steuerliche - mittelbare - Regelung ihrer Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 14, 76 [101]; 31, 8 [32]) betroffen.

    Dabei gehört es zum herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, daß sie steuertechnisch vom Geräteaufsteller erhoben und sodann auf den Konsumenten als Steuerträger überwälzt wird (vgl. BFH, HFR 1996, S. 822; BVerfGE 14, 76 [91 ff.]; BVerfGE 31, 8 [19 f.]).

    Für diese Zuordnung zu den traditionellen und insofern in ihrem Fortbestand zugelassenen örtlichen Kommunalsteuern wäre es auch unerheblich, wenn man die Vergnügungsteuer - wie eine frühere Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 14, 76 [90 ff.]) - als Verbrauchsteuer qualifizieren oder aber in einer neueren systematischen Analyse als Verkehrsteuer qualifizieren würde (vgl. zu letzterem Küssner, Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern, 1992, S. 339 m.w.N.).

    Es erscheint angemessen, wenn die Allgemeinheit durch eine (höhere) Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielens beteiligt wird, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenze der Gewinnapparate herabgesetzt, die Zahl der Apparate also vermindert worden sein sollte (vgl. BVerfGE 14, 76 [101]; 31, 8 [32]).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Das Grundgesetz nimmt die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern bei der Regelung der Gesetzgebungshoheit (Art. 105 Abs. 2a GG ) und der Ertragshoheit (Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG ) in ihrer historisch gewachsenen Bedeutung auf und anerkennt sie als zulässige Form des Steuerzugriffs (vgl. BVerfGE 65, 325 [343]; 93, 121 [134 f.]).

    Die "örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern" sind die Steuern, die Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. als "mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" definiert hatte (vgl. BVerfGE 40, 56 [60]; 65, 325 [343]).

    Maßgebend für den Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ist es, daß die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belastet werden soll (vgl. BVerfGE 65, 325 [346]).

    Wenn § 6 Abs. 3 KAG B-W den Gemeinden die Befugnis zur Regelung der herkömmlichen Aufwandsteuern zuweist, so läßt sich hieraus der Maßstab für die Auswahl von Steuergegenstand und Steuerpflichtigen, die Gestaltung von Bemessungsgrundlage und Steuersätzen ableiten (vgl. BVerfGE 65, 325 [345 ff.]).

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    a) Die Länder haben von ihrer ausschließlichen Landeszuständigkeit für die in Art. 105 Abs. 2a GG bezeichneten Steuern (vgl. BVerfGE 40, 56 [60 f.]) dadurch Gebrauch gemacht, daß sie durch ihre Kommunalabgabengesetze die Gemeinden zur satzungsmäßigen Regelung dieser Steuer ermächtigt haben.

    Die "örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern" sind die Steuern, die Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. als "mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" definiert hatte (vgl. BVerfGE 40, 56 [60]; 65, 325 [343]).

    Die "örtliche" Steuer ist also im Steuertatbestand auf den örtlich bedingten Wirkungskreis beschränkt (vgl. BVerfGE 40, 56 [61]).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl wäre nur dann anzunehmen, wenn die Besteuerung es unmöglich machen würde, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 31, 8 [29]; 38, 61 [85 f.]).

    Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (vgl. BVerfGE 30, 250 [269]; 38, 61 [83]) und die Änderung eines Steuertarifs (vgl. BVerfGE 13, 274 [278]).

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Die herkömmlichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern gelten demnach als nicht mit bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfGE 40, 52 [55]; 56 [61 ff.]; 69, 174 [183]).

    Zu diesen herkömmlichen Kommunalsteuern gehört auch die Vergnügungsteuer (vgl. BVerfGE 40, 52 [55]; 56 [64]).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Ungeachtet der Frage, inwieweit die für die direkten Steuern entwickelten grundrechtlichen Schranken (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [136 ff.]) auch auf indirekte Steuern Anwendung finden, sind die beschwerdeführenden Automatenaufsteller hier allein durch eine steuerliche - mittelbare - Regelung ihrer Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 14, 76 [101]; 31, 8 [32]) betroffen.

    Das Grundgesetz nimmt die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern bei der Regelung der Gesetzgebungshoheit (Art. 105 Abs. 2a GG ) und der Ertragshoheit (Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG ) in ihrer historisch gewachsenen Bedeutung auf und anerkennt sie als zulässige Form des Steuerzugriffs (vgl. BVerfGE 65, 325 [343]; 93, 121 [134 f.]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (vgl. BVerfGE 30, 250 [269]; 38, 61 [83]) und die Änderung eines Steuertarifs (vgl. BVerfGE 13, 274 [278]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Der Gesetzgeber hat einen weitgehenden Gestaltungsspielraum, bestehende Gesetze zu ändern und neue Pflichten zu begründen (vgl. BVerfGE 27, 375 [383]).
  • EuGH, 15.03.1989 - 317/86

    Lambert u.a. / Directeur des services fiscaux de l'Orne u.a.

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
    Das Bundesverwaltungsgericht durfte davon ausgehen, daß der Inhalt dieser Regelung durch die Entscheidung des EuGH vom 3. März 1988 (Rs. 252/86, EuGHE 1988, 1343 ff.; vgl. auch Urteil vom 15. März 1989, EuGHE 1989, 787 ff. und speziell zur örtlichen Vergnügungsteuer Urteil vom 19. März 1991, EuGHE 1991, I-1385 ff.) bereits geklärt ist.
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • EuGH, 31.03.1992 - C-200/90

    Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

  • BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für

  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Sie setzt sich mit § 9 Abs. 4 KAG BW und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht auseinander (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 142, 234 ; stRspr), wonach die im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG BW 1964 und des § 6 Abs. 3 KAG BW 1982 eine taugliche Ermächtigung für die Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern durch die Gemeinden waren (vgl. BVerfGE 65, 325 - Zweitwohnungsteuer Überlingen; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Vielmehr ist zur Abgrenzung, ob eine Steuer in Nordrhein-Westfalen neu eingeführt (oder wieder eingeführt) wird, im Einzelfall zu untersuchen, ob ein bereits besteuerter Gegenstand lediglich neu umschrieben, erweitert oder modifiziert wird - dann liegt keine genehmigungspflichtige neue Steuer vor - oder ob die Steuer an einen neuen Steuergegenstand anknüpft, was die Genehmigungspflicht zur Folge hat (OVG Münster, Urteil vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 - juris Rn. 25 ff., zur neuartigen Besteuerung sexueller Vergnügungen in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen; vgl. zur bloßen Veränderung bzw. Fortentwicklung einer herkömmlichen Steuer demgegenüber BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 - NVwZ 1997, 573 = juris Rn. 49).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.; Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312 ; BFHE 217, 280 ) und Literatur (vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57; Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61; Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17; Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden.

    Als Ersatzmaßstab ist bei einer Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in der Vergangenheit, bis dies durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 ) erheblich erschwert wurde, vielfach eine pauschalierende Bemessung der Steuer nach der Stückzahl der aufgestellten Automaten gewählt worden (vgl. neben der vom Finanzgericht vorgelegten Norm etwa die satzungsrechtlichen Vorschriften, die Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 - und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 110, 237; 123, 218 ; BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 -, NVwZ 2000, S. 933, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, S. 1322 - waren).

    Der Stückzahlmaßstab kann vor Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht im Hinblick darauf Bestand haben, dass mit der Erhebung der Vergnügungsteuer zulässigerweise auch Lenkungszwecke, namentlich in Gestalt einer Eindämmung der Spielsucht, verfolgt werden können (vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich verschiedentlich mit der Frage befasst, welche Anforderungen Art. 12 Abs. 1 GG an die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten stellt (vgl. BVerfGE 31, 8 ; BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 ; NVwZ 2001, S. 1264).

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   BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1714/92   

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  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 101 Abs 1 Satz 2, GG Art 105 Abs 2 Buchst a
    Spielgerät; Vergnügungssteuer

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1053
 
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