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   BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04   

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https://dejure.org/2005,1315
BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 (https://dejure.org/2005,1315)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 (https://dejure.org/2005,1315)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 (https://dejure.org/2005,1315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 G... G; § 345 Abs. 2 StPO; § 33a StPO; ; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 118 Abs. 2 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz; Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeiten); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Vorrang der Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist); Rechtsmittelfristen (Revision; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den rechtlichen Folgen fehlerhafter Aufnahme von Rechtsbeschwerden von Strafgefangenen durch Rechtspfleger

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ablauf der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag; Pflicht zur ausdrücklichen Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung von nicht vom Rechtspfleger formulierten, zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Rechtsbeschwerdebegründungen im Strafvollzugsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden - Verpflichtung der Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Notwendige Belehrung über Möglichkeit der Wiedereinsetzung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden - Verpflichtung der Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3629
  • NVwZ 2006, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; BGH, NJW 1952, S. 1386).

    Jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verfahrensführung eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da die Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert werden, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, JURIS).

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verfahrensführung eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da die Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert werden, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, JURIS).

  • OLG Schleswig, 08.11.1982 - 1 Ws 484/82
    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Bei rechtzeitiger Nachholung der nicht rechtzeitig wirksam eingelegten Rechtsbeschwerde ist die Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Entscheidung vom 8. November 1982 - 1 Ws 484/82 und 1 Ws 519/82 -, JURIS).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04
    Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a. -, NJW 2005, S. 3629; stRspr).
  • AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21

    Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem

    In derartigen Fällen ist - bei rechtzeitiger Nachholung der entsprechenden Handlung - von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2005, 2 BvR 172/04, Rn. 14).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 4; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Jedenfalls in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3).

    Ob das Unterbleiben der Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dazu führt, dass bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3), oder ob die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15), kann insoweit offenbleiben (vgl. BVerfGK 5, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Erledigung; fortbestehendes

    Aus dem Grundsatz, dass die Justiz eigene Fehler nicht dem Rechtsschutzsuchenden zum Nachteil ausschlagen lassen darf, können sich auch besondere gerichtliche Belehrungspflichten ergeben (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 f., und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a. -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, JURIS).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris).
  • BVerfG, 19.03.2009 - 2 BvR 277/09

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde; Rechtsbeschwerde);

    Es ist Sache der Fachgerichte, zu entscheiden, ob wegen der fehlerhaften Belehrung des Beschwerdeführers bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht zu laufen begonnen hat oder ob davon auszugehen ist, dass diese Frist in dem Zeitpunkt zu laufen begann, in dem der Beschwerdeführer Kenntnis von der Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und den Gründen dieser Unzulässigkeit erhielt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a. -, NJW 2005, S. 3629 f.).
  • OLG Hamm, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 364/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung

    Wird einem Betroffenen, der eine Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle begründen möchte, gerichtlicherseits mitgeteilt, er könne dies auch schriftlich tun, wird deswegen eine Protokollierung nicht vorgenommen und wird später sein Rechtsmittel nach § 346 Abs. 1 StPO als nicht formgerecht verworfen, so ist der Betroffene aus Gründen der fairen Verfahrensgestaltung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung zu belehren (Anschluss an BVerfG Beschl. v. 27.09.2005 - 2 BvR 172/04).

    Indes verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, der Grundsatz fairer Verfahrensführung eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung gebietet (BVerfG Beschl. v. 27.09.2005 - 2 BvR 172/04 - juris - m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VerfG Brandenburg, 19.08.2010 - VfGBbg 4/10

    Mangels Rechtswegserschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 213/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung - Auslegung von

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 593/12

    Keine Nachholung oder Nachbesserung von unzulässigen Verfahrensrügen trotz

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 6/10

    Strafvollzug; Computernutzung; Rechtswegerschöpfung; Ausführungsantrag

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 1317/19
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 863/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Klageerhebung - Erkennbarkeit des

  • BayObLG, 23.03.2023 - 203 StObWs 48/23

    Möglichkeiten der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung eines

  • BSG, 31.01.2017 - B 5 AL 3/16 B

    Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 7 R 1069/20
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2510/21
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2511/21
  • BPatG, 20.06.2006 - 33 W (pat) 122/05
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2509/21
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