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   BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60   

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https://dejure.org/1962,365
BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60 (https://dejure.org/1962,365)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1962 - 2 BvR 173/60 (https://dejure.org/1962,365)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - 2 BvR 173/60 (https://dejure.org/1962,365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Privatklageverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 8
  • NJW 1962, 580
  • MDR 1962, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60
    Ein solcher Zwischenbescheid ist mit der Verfassungsbeschwerde selbständig anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [325]; 8,253 [255]).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60
    Ein solcher Zwischenbescheid ist mit der Verfassungsbeschwerde selbständig anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [325]; 8,253 [255]).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Das hat zur Folge, dass der angegriffene Beschluss vom 15. Januar 2019 als strafprozessuale Zwischenentscheidung der unmittelbaren Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde entzogen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    § 33 Abs. 3 StPO sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör für den Fall, dass bei Beschlüssen außerhalb der Hauptverhandlung andere Beteiligte durch die für sie nachteilige Verwertung von Tatsachen oder Beweisergebnissen belastet werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 1962 - 2 BvR 173/60 -, BVerfGE 14, 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, S. 783).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    Gemäß § 385 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 397 Abs. 1 Satz 2 StPO ist der Nebenkläger im selben Maße zuzuziehen und anzuhören wie der Privatkläger, dem insbesondere das Recht auf Anhörung nach § 33 StPO zusteht (vgl. BVerfGE 14, 8 ; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2009, § 385 Rn. 3, § 397 Rn. 6; Meyer-Goßner, a. a. O., § 385 Rn. 1, 4 und § 397 Rn. 6; Senge, in: KK, StPO, 6. Aufl. 2008, § 385 Rn. 2 und § 397 Rn. 4).

    Da § 33 StPO die gesetzliche Ausgestaltung des in Art. 103 Abs. 1 GG garantierten prozessualen Grundrechts auf rechtliches Gehör ist (vgl. Weßlau, in: SK, a. a. O., § 33 Rn.1), liegt in der Verletzung dieser Vorschrift zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 14, 8 ) und somit gegen Art. 15 Abs. 1 VvB.

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

    Es handelt sich um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ; stRspr).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung

    Es ist insofern auch sonst in anderen Bereichen anerkannt, dass eine positiv gewährte Wiedereinsetzung nicht nochmals inzident in einem Rechtsmittelverfahren zur "Hauptsache" durch das Rechtsmittelgericht überprüft werden kann und soll (gegen solche Inzidentkontrolle zu § 238 Abs. 3 ZPO etwa MüKo-ZPO/ Gehrlein , 4. Aufl. 2013, § 238 Rn. 13; zu § 46 Abs. 2 StPO BVerfG v. 13.02.1962 - 2 BvR 173/60, NJW 1962, 580; KK-StPO/ Maul , 7. Aufl. 2013, § 46 Rn. 7, zu § 60 Abs. 5 VwGO BVerwG v. 11.11.1987 - 9 B 379/87, NVwZ 1988, 531 und ganz explizit etwa auch Kopp/Schenke , VwGO, 21. Aufl. 2015, § 60 Rn. 39 Fn. 149).
  • KG, 28.09.2012 - 2 Ws 440/12

    Ausgleichsentschädigung bei Anschlussvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und

    Diese Entscheidung war - ob sie zu Recht oder Unrecht erfolgt ist - für den Senat bindend, denn der die Wiedereinsetzung gewährende Beschluss wird nach § 46 Abs. 2 StPO sofort rechtskräftig (vgl. BVerfG NJW 1962, 580; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 46 Rdn. 6; Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 46 Rdn. 26; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 112 Rdn. 4).
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