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   BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18   

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https://dejure.org/2018,30635
BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18 (https://dejure.org/2018,30635)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18 (https://dejure.org/2018,30635)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 (https://dejure.org/2018,30635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebieten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ggf Einräumung einer Stellungnahmefrist bzgl des angegriffenen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebieten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ggf Einräumung einer Stellungnahmefrist bzgl des angegriffenen ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebieten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ggf Einräumung einer Stellungnahmefrist bzgl des angegriffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvQ 73/18

    Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung, gerichtet auf die

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Mit Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvQ 73/18 - hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei bis zum Erlass einer Entscheidung über eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von drei Monaten, untersagt.

    Der Beschwerdeführer hat am 3. August 2018 gegen die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 4. Juli 2018 sowie denjenigen vom 3. Juli 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben sowie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall gestellt, dass über die Verfassungsbeschwerde nicht innerhalb der einstweiligen Anordnung vom 4. Juli 2018 - 2 BvQ 73/18 - gesetzten Frist entschieden sein sollte.

    Dies hätte jedoch einer näheren Erklärung bedurft, da die JVA in der E-Mail vom 4. Juli 2018 (vorgelegt im Verfahren - 2 BvQ 73/18 -) mitgeteilt hat, dass sich der von dem Beschwerdeführer beauftragte Facharzt nicht gemeldet habe.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    b) Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Gewährleistung von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als allgemeines Prozessgrundrecht den Anspruch auf ein faires Verfahren ab (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Die Gerichte dürfen sich nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und sind allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 52, 131 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Die Gerichte dürfen sich nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und sind allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 52, 131 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ), da dieser in besonderer Weise der Sicherung grundrechtlicher Freiheit dient.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2018 - 2 BvR 1731/18
    Die Gerichte dürfen sich nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und sind allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 52, 131 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar ergibt, dass das Gericht den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2018 - 2 BvR 2026/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; stRspr).

    Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2019 - 2 BvR 453/19 -, Rn. 9).

  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    Dieses darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG, NJW 2014, 205; Beschluss vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18, juris Rn. 22; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZR 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht der Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; stRspr).
  • BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 1457/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, juris, Rn. 28; stRspr).

    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn das Gericht den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2018 - 2 BvR 2026/17 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, juris, Rn. 28; stRspr).

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvR 453/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht der Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Danach darf das Gericht sich nicht widersprüchlich verhalten; es darf aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG, NJW 2008, 2243 [juris Rn. 16]; NJW 2014, 205 Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/20

    Einstweilige Anordnung zum Zwecke der Inhaftnahme einer irakischen

    b) Auch der Rüge der Rechtsbeschwerde, das Amtsgericht habe die Betroffene in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. zu diesem allgemeinen Prozessgrundrecht BVerfG, StV 1994, 552 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18, juris Rn. 22 mwN; BVerfG, Beschluss vom 12. November 20.
  • BSG, 10.10.2023 - B 6 KA 34/22 B
    Damit rügt der Kläger jedoch allein ein (vermeintliches) Fehlverhalten der Beigeladenen zu 1. Dass das LSG sich widersprüchlich verhalten, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Irrtümern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abgeleitet oder allgemein keine Rücksicht gegenüber dem Kläger in seiner konkreten Situation genommen habe (zum Anspruch auf ein faires Verfahren in diesem Sinne vgl etwa BSG Beschluss vom 24.1.2023 - B 2 U 119/22 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.4.2023 - B 5 R 3/23 B - juris RdNr 9; BVerfG Beschluss vom 25.9.2018 - 2 BvR 1731/18 - juris RdNr 22 jeweils mwN) , letztlich rechtsstaatlich unverzichtbare (Verfahrens-)Erfordernisse nicht gewahrt hätte (hierzu BSG Beschluss vom 18.1.2023 - B 5 R 177/22 B - juris RdNr 6) , behauptet der Kläger selbst nicht.
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 66/20

    Überstellungshaft: Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Anhörung des

  • BSG, 24.01.2023 - B 2 U 119/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • BSG, 17.04.2023 - B 5 R 3/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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