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   BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04   

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https://dejure.org/2005,18158
BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04 (https://dejure.org/2005,18158)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04 (https://dejure.org/2005,18158)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04 (https://dejure.org/2005,18158)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
    Deren Charakteristikum besteht darin, dass ein für die gerichtliche Überzeugungsbildung und Entscheidung bedeutsames Kriterium nicht zur Diskussion der übrigen Verfahrensbeteiligten gestellt wurde (vgl. BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
    Der Anspruch, vor Gericht Gehör zu finden, ist in unzulässiger Weise beschnitten, wenn es einem Angeklagten verwehrt wird, sich zu für den Schuld- und Strafausspruch wesentlichen Umständen zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 101, 106 ).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
    Und auch nach Erteilung des rechtlichen Hinweises, der erforderlich wurde, weil sich durch die Angaben des Beschwerdeführers die tatsächlichen Grundlagen des Schuldvorwurfs änderten (vgl. BGHSt 23, 95 ; BGH, StV 1990, S. 249, 250), war es diesem möglich, sich zu der nunmehr aufgeworfenen rechtlichen Bewertung des Tatgeschehens im Rahmen der Hauptverhandlung zu äußern.
  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
    Und auch nach Erteilung des rechtlichen Hinweises, der erforderlich wurde, weil sich durch die Angaben des Beschwerdeführers die tatsächlichen Grundlagen des Schuldvorwurfs änderten (vgl. BGHSt 23, 95 ; BGH, StV 1990, S. 249, 250), war es diesem möglich, sich zu der nunmehr aufgeworfenen rechtlichen Bewertung des Tatgeschehens im Rahmen der Hauptverhandlung zu äußern.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
    Der Anspruch, vor Gericht Gehör zu finden, ist in unzulässiger Weise beschnitten, wenn es einem Angeklagten verwehrt wird, sich zu für den Schuld- und Strafausspruch wesentlichen Umständen zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 101, 106 ).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    § 265 StPO sichert den Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren nur insoweit, als ihm die Möglichkeit gegeben werden soll, sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen einer drohenden Verurteilung auseinanderzusetzen, die vom zugelassenen Anklagesatz abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019, aaO).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    a) Durch § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit 24. August 2017 geltenden Fassung (Gesetz vom 17. August 2017, BGBl. I S. 3202) ist die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf Fälle erweitert worden, in denen sich in der Hauptverhandlung die Sachlage gegenüber der Schilderung des Sachverhalts in der zugelassenen Anklage ändert und dies zur genügenden Verteidigung vor dem Hintergrund des Gebots rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04) einen Hinweis erforderlich macht (vgl. BT-Drucks. 18/11277, S. 37).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Er sichert den Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren jedoch nur insoweit, als dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben werden soll, sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen einer drohenden Verurteilung auseinanderzusetzen, die vom zugelassenen Anklagesatz abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

    aa) Mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3210) hat der Gesetzgeber in § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf Fälle erweitert, in denen sich in der Hauptverhandlung die Sachlage gegenüber der Schilderung des Sachverhalts in der zugelassenen Anklage ändert und dies zur genügenden Verteidigung vor dem Hintergrund des Gebots rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04) einen Hinweis erforderlich macht (vgl. BT-Drucks. 18/11277, S. 37 sowie BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18 Rn. 14).
  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung

    b) Durch § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit 24. August 2017 geltenden Fassung (Gesetz vom 17. August 2017, BGBl. I S. 3202) ist die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf Fälle erweitert worden, in denen sich in der Hauptverhandlung die Sachlage gegenüber der Schilderung des Sachverhalts in der zugelassenen Anklage ändert und dies zur genügenden Verteidigung vor dem Hintergrund des Gebots rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04) einen Hinweis erforderlich macht (vgl. BT-Drucks. 18/11277, S. 37).
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