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   BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04   

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BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 (https://dejure.org/2006,2108)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 (https://dejure.org/2006,2108)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 (https://dejure.org/2006,2108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer im Rahmen des disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahrens durchgeführten Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme; Dienstpflichtverletzung in Form der so genannten "Flucht in die Öffentlichkeit" ; Verpflichtung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3
    Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung in einem Dienstordnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 249
  • NJW 2006, 3628 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1282
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die Einschaltung des Richters soll dabei insbesondere dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Die Disziplinarrechtsprechung hat die in der Publizierung von internen Vorgängen liegende "Flucht in die Öffentlichkeit" deshalb jedenfalls dann als Pflichtverletzung gewertet, wenn sich der Beamte zum Zweck der Verstärkung durch eine Lobby an die außerdienstliche Öffentlichkeit gewendet hat (vgl. etwa BVerwGE 86, 188).

    Derartige Pflichtverletzungen werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber regelmäßig als geringfügig angesehen und allenfalls mit einem Verweis oder einer Geldbuße geahndet (vgl. etwa Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 2 WDB 4/89 -, BVerwGE 86, 188; Urteil vom 25. November 1982, - 2 C 19/80 -, NJW 1983, S. 2343; Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 WB 87.90 -, ZBR 1991, S. 345; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Dezember 1998 - 2 A 11514/98 -, DVBl 1999, S. 330 sowie die Rechtsprechungsübersicht bei Köhler/Ratz, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 3. Aufl., 2003, S. 364 ff.).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Hinsichtlich der Durchsuchung kommt dem Beschwerdeführer auch trotz der Erledigung der richterlichen Anordnung angesichts der Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung ein Rechtsschutzinteresse an der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen zu (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 D 54.82

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Tätigkeit im Bundesministerium für

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Selbst im Fall der Veröffentlichung von Kabinettsvorgängen durch einen Kabinettsreferenten hat das Bundesverwaltungsgericht nur auf eine Gehaltskürzung von einem Zwanzigstel für die Dauer von 12 Monaten erkannt, obwohl in diesem Bereich gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 GOBReg besondere Verschwiegenheitspflichten zum Schutz des höchsten Exekutivorgans bestehen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 -, BVerwGE 93, 202; Gehaltskürzung auch bei gezielter Weitergabe von Informationen an Lobbyisten, um eine innerministerielle Organisationsänderung wieder rückgängig zu machen: Urteil vom 27. April 1983 - 1 D 54.82 -, BVerwGE 76, 76).
  • BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90

    Bundestagsgeschäftordnung - Verschwiegenheitsgebot - Geltungsbereich der

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Selbst im Fall der Veröffentlichung von Kabinettsvorgängen durch einen Kabinettsreferenten hat das Bundesverwaltungsgericht nur auf eine Gehaltskürzung von einem Zwanzigstel für die Dauer von 12 Monaten erkannt, obwohl in diesem Bereich gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 GOBReg besondere Verschwiegenheitspflichten zum Schutz des höchsten Exekutivorgans bestehen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 -, BVerwGE 93, 202; Gehaltskürzung auch bei gezielter Weitergabe von Informationen an Lobbyisten, um eine innerministerielle Organisationsänderung wieder rückgängig zu machen: Urteil vom 27. April 1983 - 1 D 54.82 -, BVerwGE 76, 76).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Dies ist mit seiner Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Zurückhaltung und Loyalität nicht vereinbar (vgl. dazu auch BVerfGE 28, 191 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 11514/98

    Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Derartige Pflichtverletzungen werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber regelmäßig als geringfügig angesehen und allenfalls mit einem Verweis oder einer Geldbuße geahndet (vgl. etwa Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 2 WDB 4/89 -, BVerwGE 86, 188; Urteil vom 25. November 1982, - 2 C 19/80 -, NJW 1983, S. 2343; Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 WB 87.90 -, ZBR 1991, S. 345; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Dezember 1998 - 2 A 11514/98 -, DVBl 1999, S. 330 sowie die Rechtsprechungsübersicht bei Köhler/Ratz, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 3. Aufl., 2003, S. 364 ff.).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
    Dieses Verhältnis ist nicht mehr gewahrt, wenn allenfalls die Verhängung einer geringfügigen Geldbuße zu erwarten ist (vgl. Beschluss der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, Internet, NJW 1999, S. 2176).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 19.80

    Verpflichtung zur Vorlage von in amtlicher Eigenschaft abzugebenden

  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 WB 87.90

    Soldatengesetz - Vortrag zur Sicherheitspolitik - Abstimmung mit dem

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17

    Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines

    Wie jeder andere Staatsbürger genießt der Beamte den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Dies gilt umso mehr, als Verdunkelungshandlungen eine medizinische Unterversorgung des Beschwerdeführers nach sich gezogen hätten und dieser sein Handeln gerade legalisieren lassen wollte (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, BVerfGK 8, 249 ).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in

    Er hat Gehorsam und Zurückhaltung gegenüber dem Vorgesetzten auch dann zu wahren, wenn er mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282 ).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

    Regelmäßig werden daher entsprechende Maßnahmen nur dann in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

    Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG, NVwZ 2006, 1282).

    Angesichts des mit einer Durchsuchungsanordnung regelmäßig verbundenen Grundrechtseingriffs (Art. 13 Abs. 1 GG) darf die Anordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 LDG zwar nur dann getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. für die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 27 Bundesdisziplinargesetz: BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, NVwZ 2006, 1282).

    Diese Verhältnismäßigkeit im "engeren" Sinne ist regelmäßig gewahrt, wenn die vorliegenden Verdachtsmomente zumindest die Disziplinarmaßnahme einer Gehaltskürzung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06

    Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens;

    Soweit der Beklagte darauf verweist, dass derartige Verstöße regelmäßig "nur" mit Geldbuße oder einem Verweis geahndet werden, übersieht er, dass es jedoch auch Fälle geben kann, in denen die Verhängung einer Gehaltskürzung in Betracht kommt (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von

    Soweit der Beklagte darauf verweist, dass derartige Verstöße regelmäßig "nur" mit Geldbuße oder einem Verweis geahndet werden, übersieht er, dass es jedoch auch Fälle geben kann, in denen die Verhängung einer Gehaltskürzung in Betracht kommt (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282).

    Angesichts des mit einer Durchsuchungsanordnung regelmäßig verbundenen Grundrechtseingriffs (Art. 13 Abs. 1 GG) darf die Anordnung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BDG zwar nur dann getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - a.a.O. und Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 16a CD 07.1 - a.a.O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.; GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 26).

  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen

    Die Beschwerde entnimmt den von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282 sowie vom 6. Mai 2008 a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 5. April 2001 - 15d A 878/00.O - RiA 2002, 43) den Rechtssatz, dass Eingriffe in die Grundrechte eines Beamten, gegen den ein Disziplinarverfahren geführt wird, dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen müssen und dass dies dadurch sichergestellt werden kann, dass die eingreifende Stelle in einer antizipierten disziplinarrechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, das Gewicht der im konkreten Fall zu erwartenden disziplinarrechtlichen Maßnahme bzw. das nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO erforderliche zwingende öffentliche Interesse rechtfertige den Eingriff.
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

    Es wäre nicht zu erwarten, dass der Antragsgegner deshalb zurückgestuft oder aus dem Beamtenverhältnis entfernt würde (vgl. hierzu grundsätzlich BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2012 - 28 A 944/21.D -, n. v.).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 20 ZD 2/09

    Eingriff in die Rechte eines Beamten durch Beschlagnahme von auf dienstlichen

  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

  • VG Düsseldorf, 17.06.2014 - 26 K 4527/12

    Ausschluss aus einem Löschzug; Hausverbot für Feuerwehrgebäude

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 16a DC 21.440

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen bei Werbung eines Beamten für

  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - DL 16 S 752/22

    Befangenheit eines Amtsträgers im Disziplinarverfahren - Heilung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2019 - 7 A 11543/18

    Bestätigung der Wiederwahl des Wehrleiters in Bitburg zu Recht versagt

  • VG Düsseldorf, 23.11.2016 - 35 K 13737/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23

    Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von

  • VG Trier, 31.10.2018 - 8 K 3369/18

    Wehrleiter Bitburg: Kein Anspruch auf Bestätigung der Wiederwahl

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10

    Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von

  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18

    Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf

  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09

    Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 3 A 10736/10

    Disziplinarrecht - Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 3d E 813/21

    Beschlagnahme privater Mobiltelefone eines Beamten wegen des Besitzes

  • VG Düsseldorf, 05.07.2021 - 35 K 581/21
  • VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160

    Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23

    Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung i.R.e.

  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 16b DC 22.1484

    Beschlagnahmeanordnung gegen Polizisten wegen rechtsradikalen Gedankengutes

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20

    Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht;

  • VG Düsseldorf, 17.01.2023 - 31 K 156/23
  • VG Wiesbaden, 21.04.2009 - 28 O 457/09

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren

  • VG Potsdam, 24.07.2023 - 18 I 7/23
  • VG Meiningen, 03.03.2022 - 6 D 6/20

    Ordnungsgemäßheit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen "Flucht in die

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