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   BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82   

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https://dejure.org/1983,1303
BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82 (https://dejure.org/1983,1303)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82 (https://dejure.org/1983,1303)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 1780/82 (https://dejure.org/1983,1303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 91a § 99 Abs. 2 S. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 224
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82
    Das gilt auch, wenn dem Gericht die Sache schon vorher entscheidungsreif erscheint (BVerfGE 12, 110 (113)).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82
    Dabei verpflichtet diese Bestimmung das Gericht, selbst gesetzte Äußerungsfristen abzuwarten und nicht vorher zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 49, 212 (215)).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82
    Das gebietet auch Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 17, 265 (268 f.); 34.157 (159 f.); 60, 313 (317)).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    Wenn das Gericht ein innerhalb einer solchen Frist erfolgtes Vorbringen bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt, schränkt es das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise ein und verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 604/90 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2014 - 2 BvR 2799/11 -, juris, Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15 -, NJW 2017, S. 1111 ).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 12, 110 ; 22, 267 ; 49, 212 ; 64, 224 ; 69, 145 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, [...]).

    Das gilt auch, wenn dem Gericht die Sache schon vorher entscheidungsreif erscheint (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 49, 212 ; 64, 224 ).

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer

    Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 1991 BVerwG 1 C 20.90 Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 S. 5 und Beschluss vom 7. April 1999 BVerwG 9 B 999.98 Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 2 BvR 1780/82 BVerfGE 64, 224 ).
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19

    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens

    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Im vorliegenden Fall war eine Anhörungsrüge gegen den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss des Landgerichts nicht aussichtslos, da das Gericht eine Entscheidung vor Ablauf der von ihm selbst gesetzten Frist zur Stellungnahme auf den Hinweisbeschluss vom 14. Januar 2014 getroffen hatte (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 18, 380 ; 23, 286 ; 42, 243 ; 64, 224 ).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

    Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfGE 64, 224 [BVerfG 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82]).
  • BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs -

    Räumt ein Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es zwar grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die selbst gesetzte Äußerungsfrist nicht abwartet und vor Ablauf der Frist entscheidet (stRspr; vgl. etwa BVerfGE 64, 224 ; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 = NJW 1991, 2037; Beschluß vom 18. Februar 1998 - BVerwG 9 B 915.97 -).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der

    Ob eine weitere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch erfolgte, dass das Amtsgericht über die Anhörungsrügebereits vor Ablauf der von ihm gesetzten Frist entschieden hat, kann dahingestellt bleiben (vgl. hierzu VerfGH vom 13.1.1965= VerfGH 18, 8; BVerfG vom 14.6.1983 = BVerfGE 64, 224/228).
  • BFH, 18.02.2003 - X B 111/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auf die Frage, ob das FG auch durch die Terminierung der mündlichen Verhandlung vor Ablauf der dem Kläger gesetzten Äußerungsfrist dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Juni 1983 2 BvR 1780/82, BVerfGE 64, 224, 227; BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945), kommt es somit nicht mehr entscheidend an.
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von

    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerfGE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
  • BVerwG, 10.03.2000 - 9 C 40.99
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
  • BVerwG, 20.02.1998 - 9 B 101.98

    Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des rechtlichen Gehörs trotz

  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 43/94

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
  • BVerwG, 18.02.1998 - 9 B 915.97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangels bei Entscheidung des

  • BVerwG, 19.04.2000 - 5 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung des

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