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   BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09   

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https://dejure.org/2010,10266
BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09 (https://dejure.org/2010,10266)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09 (https://dejure.org/2010,10266)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 (https://dejure.org/2010,10266)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 begehrt wird - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach ausdrücklichem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 54 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 begehrt wird - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach ausdrücklichem Hinweis auf die Unzulässigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Wahl des neuen Bundespräsidenten am 23. Mai 2009

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 begehrt wird - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach ausdrücklichem Hinweis auf die Unzulässigkeit der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 begehrt wird - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach ausdrücklichem Hinweis auf die Unzulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Wahl des neuen Bundespräsidenten am 23. Mai 2009

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Da ist dem BVerfG der sprichwörtliche Draht aus dem Barett gesprungen….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dürfen Bayern den Bundespräsidenten mitwählen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühr bei Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der Bundespräsidentenwahl

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bundespräsidentenwahl

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mit Verfassungsbeschwerde Aufhebung der Wahl des Bundespräsidenten begehrt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 10, 94 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09
    Ihre Zulässigkeit setzt daher voraus, dass der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt möglicherweise in eigenen Grundrechten verletzt ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 89, 155 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09
    Ihre Zulässigkeit setzt daher voraus, dass der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt möglicherweise in eigenen Grundrechten verletzt ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 89, 155 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12

    Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige

    Es ist ihm aber, wenn er auf besonders offenkundige Zulässigkeitsmängel seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen wird, zumutbar, sorgfältig zu erwägen, ob er seine Verfassungsbeschwerde aufrechterhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 374/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

    Eine dermaßen sorgfältige Abwägung hätte zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 03.03.2017 - 2 BvR 250/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten aufgrund der

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 15.06.2016 - 2 BvR 528/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Verletzung von Rechten

    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
    Gerichte müssen nicht hinnehmen, dass sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben durch erkennbar aussichtlose Rechtsbehelfe behindert werden und dadurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Rechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Missbrauchsgebühr, z. B. Beschluss vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 - m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 387/10
    Gerichte müssen nicht hinnehmen, dass sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben durch erkennbar aussichtlose Rechtsbehelfe behindert werden und dadurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Rechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Missbrauchsgebühr: Beschluss vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 - m. w. N.).
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