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   BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94   

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BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 (https://dejure.org/1994,2450)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 (https://dejure.org/1994,2450)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 (https://dejure.org/1994,2450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweisung einer Asylklage - Asylbewerber - Behörden seines Heimatortes - Verweigerer der Dorfschützertätigkeit - PKK-Anhänger - Gefahr politischer Verfolgung - Wiedereinreise in die Türkei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 18
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >292 ff.<) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG a.F. bzw. des § 78 Abs. 1 AsylVfG n.F. abgewiesen werden, wenn - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylvfG) - an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt.

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<; 76, 143 >162<; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Dies schließt nicht aus, daß auch bei Sachverhalten, bei denen von einer "anerkannten Rechtsauffassung" nicht gesprochen werden kann, die Unbegründetheit der Asylklage offensichtlich sein kann; dann bedarf es aber regelmäßig eindeutiger und widerspruchsfreier Auskünfte sachverständiger Stellen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96 f.<).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >292 ff.<) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG a.F. bzw. des § 78 Abs. 1 AsylVfG n.F. abgewiesen werden, wenn - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylvfG) - an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt.

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<; 76, 143 >162<; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<; 76, 143 >162<; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 10185/92

    Kurdische Asylbewerber; Grenzen zur Türkei ; Verstärkte Kontrollen; Asylrelevante

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Nach allem ist nicht tragfähig und nachvollziehbar dargelegt, weshalb sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängen soll (vgl. im übrigen auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 1993, 13 A 10185/92, Urteilsabdruck S. 25-29).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Allein das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. März 1993 - A 12 S 556/90 - geht auf die Gefährdung abgeschobener Asylbewerber ein, gelangt dabei allerdings zu der Einschätzung, zurückkehrende Asylbewerber würden nicht routinemäßig - "d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten" - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt.
  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 51 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ) aufzuheben.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Unter welchen Gesichtspunkten der abstrakte verfassungsrechtliche Maßstab im konkreten Fall angewandt wird und worauf das Verwaltungsgericht das "Offensichtlichkeitsurteil" bei den zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltskomplexen jeweils stützen will, muß in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar und deutlich zum Ausdruck kommen (BVerfGE 65, 76 >95 f.<; 71, 276 >293 f.<; 76, 143 >162<; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 51 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ) aufzuheben.
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O. S. 1405, und vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    19 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d. h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (s. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, vom 02.07.1998 - A 12 S 3033/96 -, vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 -, vom 02.01.2003 - A 12 S 1174/00 - sowie vom 25.11.2004 - A 12 S 1189/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. VGH BW, Urteil vom 10. November 1999 - A 12 S 2013/97 -, S. 21 ff., unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beil.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2006 - A 12 S 1505/04

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (s. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, vom 02.07.1998 - A 12 S 3033/96 -, vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 -, vom 02.01.2003 - A 12 S 1174/00 - sowie vom 25.11.2004 - A 12 S 1189/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - A 12 S 1189/04

    Keine Verfolgungsgefährdung für kurdische Volkszugehörige in der Türkei

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (s. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, vom 02.07.1998 - A 12 S 3033/96 -, vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 - sowie vom 02.01.2003 - A 12 S 1174/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1999 - A 12 S 2013/97

    Türkei: keine generelle Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung im Ausland

    aa) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und der Asylantragstellung (s. BVerfG, Beschluß vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 - und - A 12 S 3031/96 -, 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 - sowie vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    aa) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (siehe BVerfG, Beschluß vom 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995,18, mit Hinweis auf Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbes. Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 und A 12 S 3031/96 - sowie vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96).
  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen

    In diesen Fällen können sowohl Übergriffe als auch staatliche Verfolgungshandlungen asylrechtliche Relevanz gewinnen (vgl. BVerfG-Kammer, 05.11.1993 - 2 BvR 278/93 - und 12.10.1994 - 2 BvR 18/94 -).
  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    vgl. VGH BW, Urteil vom 10. November 1999 - A 12 S 2013/97 -, S. 21 ff., unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beil.
  • VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056

    Türkei, Kurde, fehlende Glaubwürdigkeit, PTBS in der Türkei behandelbar

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 12 S 981/97

    Türkei: Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft - Verwandte von PKK-Aktivisten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 12 S 1021/97

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivität in herausgehobener

  • VG Ansbach, 20.03.2007 - AN 1 K 06.30984

    Türkei, Kurden, interne Fluchtalternative, Westtürkei, Reformen, politische

  • VG Ansbach, 20.03.2007 - AN 1 K 06.30948

    Türkei, Glaubwürdigkeit, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, abgelehnte

  • VG Ansbach, 08.07.2008 - AN 1 K 06.30487

    Türkei; Kurde; Asylerstverfahren; freisprechende Urteile des

  • VG Stuttgart, 12.05.2005 - A 8 K 10682/05

    Türkei, Kurden, Terrorismus, PKK, ERNK, KADEK, Anerkennungsrichtlinie,

  • VG Leipzig, 18.01.1995 - 4 K 187/94

    Unzulässigkeit der Gebührenerhebung bei privatrechtlicher Organisationsform

  • VG Weimar, 28.03.2012 - 2 K 20113/08
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