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   BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07   

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BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07 (https://dejure.org/2008,7248)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07 (https://dejure.org/2008,7248)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 (https://dejure.org/2008,7248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des Wohnhauses eines Rechtsanwalts trotz Fehlens konkreter Anhaltspunkte, die die Erwartung hätten rechtfertigen können, dass sich dort verfahrensrelevante Unterlagen würden finden lassen

  • Wolters Kluwer

    Tatverdacht aufgrund einer die Möglichkeit der Tatbegehung des Beschuldigten ergebenden Tatsachengrundlage als Voraussetzung für den Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung; Überprüfung der Erwägungen der Fachgerichte durch das ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 96, 44 ).

    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 96, 44 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn sich im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Diesen Verdacht hat der für die vorherige Gestattung des behördlichen Eingriffs oder dessen nachträgliche Kontrolle zuständige Richter eigenverantwortlich zu prüfen und dabei die Interessen des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Der Anfangsverdacht als Eingriffsvoraussetzung muss eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt, ohne dass es auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ankommt; eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, eine genaue Tatkonkretisierung nicht ergeben (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 19).

    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 22).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 20).

    Dass sich allein auf der Grundlage der genannten Anhaltspunkte die Vorwürfe nicht zwangsläufig nachweisen ließen, sondern sich aus ihnen nur die Möglichkeit einer entsprechenden Tatbegehung ergab, liegt in der Natur des Anfangsverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 22).

    Zudem ist die Angemessenheit der Durchsuchung nicht tragfähig begründet; im Hinblick auf die Vagheit des Auffindeverdachts und die Schwere des mit der Durchsuchung der privaten Wohnung verbundenen Eingriffs hätte es einer eingehenden Begründung bedurft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23).

    Wenn sich aber aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängt, ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn eine Prüfung dieses Problems vollständig unterbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09

    Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer

    Eine bloße Vermutung würde nicht ausreichen; andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, keine genaue Tatkonkretisierung ergeben (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172; BVerfG vom 28.9.2008 Az. 2 BvR 1800/07).

  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen

    Auch wenn eine freiwillige Herausgabe mangels gleicher Eignung die Erforderlichkeit der Maßnahme grundsätzlich nicht entfallen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP Fach 23, S. 797 f., juris), so kann ein solches Angebot in der zur Angemessenheit anzustellenden Gesamtbetrachtung nicht völlig außer Betracht bleiben.
  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10

    Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere

    Die Vagheit des Auffindeverdachts kann allerdings gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen und somit der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, S. 1804 ff., juris, Rn. 36 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 20 f.).

    Bei einem nur vagen Auffindeverdacht ist die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung wegen der Schwere des Eingriffs darüber hinaus eingehend zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 23).

    (2) Vor diesem Hintergrund hätte es vorliegend der Darlegung konkreter Anhaltspunkte bedurft, die die Erwartung hätten rechtfertigen können, dass sich in der Filialapotheke oder in den Wohnräumen des Beschwerdeführers verfahrensrelevante Unterlagen auffinden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23.).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar ist es aber, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängen musste und gleichwohl eine Prüfung vollständig fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris).
  • BVerfG, 20.04.2018 - 1 BvR 31/17

    Durchsuchung der Wohnung eines Politikers der AfD (Ermittlungsverfahren wegen des

    Eine freiwillige Herausgabe lässt grundsätzlich mangels gleicher Eignung die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 26).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21

    Beschlagnahme - Potentielle Beweisbedeutung; Verhältnismäßigkeit

    Auch wenn die vorgeworfene Straftat nicht lediglich geringfügig (zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07, juris Rn. 20) ist und auch der Tatverdacht angesichts der eigenen Angaben des Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren stark ist, so ist aus den oben genannten Gründen eine Beschlagnahme des Diensthandys des Beschuldigten für die Ermittlungen nicht notwendig.
  • BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13

    Kartellbußgeldverfahren: Durchsuchungsbeschluss gegen Nebenbetroffenen zur

    Damit stünde die Entscheidung, was den Verfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden soll, in weitem Umfang im Belieben der Nebenbetroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 Rn. 26).
  • LG Hagen, 04.11.2020 - 41 Qs 32/20
    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (BVerfG, Beschluss vom 28.09.2008, Az.: 2 BvR 1800/07, zitiert nach BeckRS 2010, 51388 Rn. 20).

    Nur im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (BVerfGE 115, 166, 197; BVerfG, Beschluss vom 28.09.2008, Az.: 2 BvR 1800/07, zitiert nach BeckRS 2010, 51388 Rn. 20).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Dass sich allein auf der Grundlage der vorliegenden Anhaltspunkte der Vorwurf nicht zwangsläufig nachweisen ließe, sondern sich aus ihnen nur die Möglichkeit einer entsprechenden Tatbegehung ergab, liegt in der Natur des Anfangsverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 - juris Rn. 22).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21

    Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 52/18

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

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