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   BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17   

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BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17 (https://dejure.org/2020,14067)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17 (https://dejure.org/2020,14067)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 (https://dejure.org/2020,14067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes gegen § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO verletzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 172 Abs 1 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) - keine Heilung gem § 189 ZPO ...

  • Wolters Kluwer

    Bestellung des Prozessbevollmächtigten als allein berufener Adressat aller Zustellungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung wegen Verstoßes gegen die Zustellung i.R.e. Zahlungsanspruchs einer Vergütung aus einem ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) - keine Heilung gem § 189 ZPO ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zustellung an Beklagten statt an seinen Bevollmächtigten als Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung des Prozessbevollmächtigten als allein berufener Adressat aller Zustellungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung wegen Verstoßes gegen die Zustellung i.R.e. Zahlungsanspruchs einer Vergütung aus einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) - keine Heilung gem § 189 ZPO ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere zur Bedeutung einer den Vorgaben von § 172 Abs. 1 ZPO nicht entsprechenden Zustellung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ) bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der einfachgesetzlichen Umsetzung des Rechts auf Information dienen insofern die prozessrechtlichen Vorschriften über die Ladung (vgl. BVerfGE 36, 298 ) und die Bekanntgabe, insbesondere die Zustellung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

    Wird dies übersehen, so ist grundsätzlich Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

    Der Prozessbevollmächtigte ist in diesem Fall allein berufener Adressat aller Zustellungen, damit die Prozessführung übersichtlich in einer Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

    Der beim Abgabegericht aufgetretene Rechtsanwalt bleibt Prozessbevollmächtigter bis zu einer eventuellen Neubestellung eines Rechtsanwalts für das Streitverfahren beim Empfangsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

    Zustellungen an die Partei sind nur noch möglich, wenn das Gesetz sie ausnahmsweise befiehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

    Ein Zugang an die vertretene Partei (wie hier vom Amtsgericht für maßgeblich erachtet) genügt nicht für eine Heilung nach § 189 ZPO (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2016 - 2 BvR 1614/14 -, NJW 2017, S. 318 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).

    ee) Schließlich beruht das angegriffene Urteil auch auf der Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).

    Bei einer willkürlich fehlerhaften oder jedenfalls offensichtlich unrichtigen Gesetzesanwendung ist dies jedoch der Fall (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muss (vgl. BVerfGE 60, 1 ; 67, 208 ).

    Damit soll sichergestellt werden, dass der Betroffene von für ihn erheblichen Informationen zuverlässig Kenntnis erhält (vgl. BVerfGE 67, 208 ).

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Zwar kann der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung der Grundsatz der Subsidiarität entgegenstehen, wenn möglicherweise ein Restitutions- oder Nichtigkeitsgrund gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1998 - 2 BvR 189/98 -, NVwZ 1998, S. 1174 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1).

    Gegen ein nicht mehr anfechtbares Urteil, das vor der rechtskräftigen Entscheidung über das bereits gestellte und schließlich erfolgreiche Ablehnungsgesuch ergeht, in entsprechender Anwendung von § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Nichtigkeitsklage zu erheben, ist dabei grundsätzlich trotz der Ungewissheit, die aus dem hierzu bestehenden kontroversen Meinungsstand resultiert, zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Bei einer willkürlich fehlerhaften oder jedenfalls offensichtlich unrichtigen Gesetzesanwendung ist dies jedoch der Fall (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    ee) Schließlich beruht das angegriffene Urteil auch auf der Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Gegen ein nicht mehr anfechtbares Urteil, das vor der rechtskräftigen Entscheidung über das bereits gestellte und schließlich erfolgreiche Ablehnungsgesuch ergeht, in entsprechender Anwendung von § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Nichtigkeitsklage zu erheben, ist dabei grundsätzlich trotz der Ungewissheit, die aus dem hierzu bestehenden kontroversen Meinungsstand resultiert, zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rerchtliches Gehör des Prozeßgegners

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag gegen einen die Anhörungsrüge verwerfenden

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch

  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77

    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren -

  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

  • BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Adoptionsbeschluss wegen Verletzung

    Sie müssen sich unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff unterrichten können (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 -, Rn. 18).

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (vgl. BVerfGE 72, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, Rn. 49; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 -, Rn. 18; siehe auch Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 78 m.w.N.).

  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dass das LSG diese zur Wahrung des rechtlichen Gehörs wesentliche Bestimmung (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2020 - 2 BvR 1809/17 - juris RdNr 20 f; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 37/09 B - juris RdNr 8) mit der Zustellung der Terminsmitteilung an den Bevollmächtigten der Klägerin missachtet hätte, ergibt sich aus der Darstellung in der Beschwerdebegründung nicht.
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