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   BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 181/93   

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https://dejure.org/1993,8691
BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 181/93 (https://dejure.org/1993,8691)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1993 - 2 BvR 181/93 (https://dejure.org/1993,8691)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 181/93 (https://dejure.org/1993,8691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über die Vollstreckungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 181/93
    Der wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Beschwerdeführer hat unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 zu § 57a StGB (BVerfGE 86, 288 ) beantragt, die in seinem Fall erforderliche Vollstreckungsdauer festzusetzen.
  • KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11

    Pflichtverteidigerkosten: Vergütungsanspruch im Verfahren über die Festsetzung

    Ein Verurteilter hat zwar keinen gesetzlichen oder sich aus der Verfassung ergebenden Anspruch auf eine isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer (vgl. BVerfG NJW 1995, 3247), eine solche Entscheidung ist aber nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 181/93; KG, Beschluss vom 25. Juli 2006 - (1) 2 StE 2/93 (19/93) - m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
    Er befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 28.02.1992 - 2 BvR 181/93 - und vom 21.12.1994, NJW 95, 3246, 3247, Ziff. 11 a.E.) und der insoweit einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg StV 94, 257 = JR 95, 299 = NStE § 57a StGB Nr. 19; StV 96, 677 = NStZ-RR 96, 124; OLG Frankfurt StV 94, 26 = NStZ 94, 54; StV 95, 539).
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