Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19277
BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 (https://dejure.org/2017,19277)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 (https://dejure.org/2017,19277)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 (https://dejure.org/2017,19277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 206a Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (Absehen von einer Auslagenerstattung nur in Ausnahmefällen; Verletzung des Willkürverbots durch Ermessensnichtgebrauch; besondere Begründung bei vom Gericht zu vertretendem ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Absehen von der Auslagenerstattung, Verfahrenseinstellung, Ermessensausübung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 206a Abs 1 StPO, § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Absehen von Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung erfordert Ermessensausübung

  • IWW

    § 467 StPO
    Verfahrenseinstellung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines erst in der Revisionsinstanz festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses

  • Burhoff online

    Verfahrenseinstellung, Kostenentscheidung, Ermessen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch

  • bussgeldsiegen.de

    Verfahrenseinstellung - Absehen von der Auslagenerstattung und Ermessensausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines erst in der Revisionsinstanz festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses

  • rechtsportal.de

    Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines erst in der Revisionsinstanz festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Absehen von der Auslagenerstattung, Verfahrenseinstellung, Ermessensausübung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2459
  • NZV 2017, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 21).

    Da das Oberlandesgericht Düsseldorf somit entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und in Verkennung des Ausnahmecharakters des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kein Ermessen ausgeübt hat, ist die Auslagenentscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und stellt sich daher als willkürlich dar (vgl. BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 21).

    Da das Oberlandesgericht Düsseldorf somit entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und in Verkennung des Ausnahmecharakters des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kein Ermessen ausgeübt hat, ist die Auslagenentscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und stellt sich daher als willkürlich dar (vgl. BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung (BVerfGE 116, 1 ; zum Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung auf anderer verfassungsrechtlicher Grundlage vgl. BVerfGE 96, 100 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 2 RVs 68/16

    Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei zurückgenommener Anklageschrift

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2016 - III 2 RVs 68/16 - verletzt den Beschwerdeführer hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG München, 26.02.1987 - 2 Ws 176/87
    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Sofern das Oberlandesgericht die damit verbundene mögliche doppelte Belastung des Beschwerdeführers mit seinen notwendigen Auslagen erkannt und nicht für unbillig erachtet haben sollte, hätte es dies im Rahmen der anzustellenden Ermessenserwägungen begründen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06 -, juris, Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 1987 - 2 Ws 176/87 -, juris).
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Die Entscheidung beruht auf dem Verfassungsverstoß, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Auslagenentscheidung bei einer pflichtgemäßen Ermessensausübung anders ausgefallen wäre (vgl. hierzu: BVerfGE 89, 48 ; 104, 92 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 18, 85 ; 80, 48 ; 87, 273 ; 96, 189 ; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06

    Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens eines wirksamen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Sofern das Oberlandesgericht die damit verbundene mögliche doppelte Belastung des Beschwerdeführers mit seinen notwendigen Auslagen erkannt und nicht für unbillig erachtet haben sollte, hätte es dies im Rahmen der anzustellenden Ermessenserwägungen begründen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06 -, juris, Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 1987 - 2 Ws 176/87 -, juris).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16
    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung (BVerfGE 116, 1 ; zum Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung auf anderer verfassungsrechtlicher Grundlage vgl. BVerfGE 96, 100 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 2 Rb 8 Ss 486/19

    Berechnung der Verjährungsfristen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Im Hinblick darauf, dass das Verfahrenshindernis schon vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eingetreten war und sein Eintritt nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Betroffenen beruhte, fehlt es an einer Grundlage dafür, der Betroffenen gemäß §§ 46 OWiG, 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO ihre notwendigen Auslagen aufzuerlegen (dazu BVerfG NStZ-RR 2016, 159; NJW 2017, 2459).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Dabei ist dem Ausnahmecharakter dieser Vorschrift Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159, 160).

    Da es bereits den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO entspricht, dass der Verurteilung lediglich ein Verfahrenshindernis entgegensteht, müssen hierzu weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeklagten die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159 f.; Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 1226/03, Rn. 16; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 56; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 467 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Dabei wird dem Ausnahmecharakter von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich Rechnung zu tragen sein (BVerfG, Beschluss vom 26.05.2017, 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung ist auch einschlägig, wenn eine Ermessensermächtigung fehlt oder die ermessenseinräumende Norm - wie hier - keinen Individualbegünstigungszweck besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 -, juris Rn. 22; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018 Rn. 143, VwVfG § 40 Rn. 143; kritischer aber wohl BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 -, juris Rn. 27).

    Das zur Entscheidung berufene Organ darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22).

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen

    Bei der Entscheidung ist dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159).
  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kostentragung bei Verfahrenseinstellung wegen

    Zudem wurde mit den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung spätestens seit dem Beschluss; vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 - und vom 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 - an die ausnahmsweise Abweichung vom Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO eröffnete Möglichkeit des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, von der Erstattung der notwendigen Auslagen abzusehen, stelle, argumentiert.

    Mit weiterem Schriftsatz vom 29.09.2021 wurde zur weiteren Begründung der Beschwerde erneut zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot - BVerfG, Beschl. v. 26.05.2018 (2 BvR 1821/16) - Bezug genommen.

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung ist auch einschlägig, wenn eine Ermessensermächtigung fehlt oder die ermessenseinräumende Norm - wie hier - keinen Individualbegünstigungszweck besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 -, juris Rn. 22; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018 Rn. 143, VwVfG § 40 Rn. 143; kritischer aber wohl BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 -, juris Rn. 27).

    Das zur Entscheidung berufene Organ darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22).

  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B

    Besetzung eines Vertragsarztsitzes

    b) Soweit der Kläger eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) und damit eine Abweichung von der Entscheidung des BVerfG vom 26.5.2017 (2 BvR 1821/16) rügt, da sich die Auswahlentscheidung als "willkürlich, sachfremd und unter keinem Aspekt nachvollziehbar" darstelle, kann das ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20

    Kostenrecht

    Zudem wurde mit den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung spätestens seit dem Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 - und vom 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 - an die ausnahmsweise Seite 2/4 Abweichung vom Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO eröffnete Möglichkeit des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, von der Erstattung der notwendigen Auslagen abzusehen, stelle argumentiert.

    Mit weiterem Schriftsatz vom 29.09.2021 wurde zur weiteren Begründung der Beschwerde erneut zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot - BVerfG, Beschl. v. 26.05.2018 (2 BvR 1821/16) - Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Im Hinblick darauf, dass das Verfahrenshindernis schon vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eingetreten war und sein Eintritt nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Nebenbetroffenen beruhte, fehlt es an einer Grundlage dafür, der Nebenbetroffenen gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO, § 46 OWiG, ihre notwendigen Auslagen aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris; Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

  • BGH, 21.03.2018 - 4 StR 566/17

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis

  • VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 6162/17

    Ausschluss von der Stadtratssitzung

  • LG Meiningen, 06.10.2023 - 6 Qs 122/23

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Verjährung, Auslagenerstattung

  • LG Karlsruhe, 31.01.2024 - 4 Qs 46/23
  • LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22

    Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung

  • LG Krefeld, 17.07.2018 - 30 Qs 38/18

    Auslagenerstattung des Betroffenen durch die Staatskasse bei Eintritt eines

  • LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21

    Tragung der notwendigen Auslagen kann bei Verjährung nur in Ausnahmefällen

  • LG Meiningen, 21.03.2023 - 6 Qs 42/23

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Verjährung, Auslagenerstattung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht