Rechtsprechung
   BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06, 2 BvR 1832/06, 2 BvR 1833/06, 2 BvR 1834/06   

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https://dejure.org/2007,6751
BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06, 2 BvR 1832/06, 2 BvR 1833/06, 2 BvR 1834/06 (https://dejure.org/2007,6751)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06, 2 BvR 1832/06, 2 BvR 1833/06, 2 BvR 1834/06 (https://dejure.org/2007,6751)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 2 BvR 1831/06, 2 BvR 1832/06, 2 BvR 1833/06, 2 BvR 1834/06 (https://dejure.org/2007,6751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von richterrechtlichen Mindestvoraussetzungen für die Annahme des Bestehens einer Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit; Begriff der Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne; Verbindung mehrerer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; LPVG NW § 22 Abs. 1
    Anforderungen an die Beteiligung einer Arbeitnehmervereinigung an Personalratswahlen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss eine Arbeitnehmervereinigung ungeschriebene Mindestvoraussetzungen erfüllen, um als Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne anerkannt werden zu können (vgl. BAGE 113, 82 ); diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. BVerfGE 58, 233 ).

    Dazu gehört insbesondere eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, die "sicherstellt, dass dieser wenigstens Verhandlungsangebote nicht übersehen kann" (BVerfGE 58, 233 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2005 - 1 A 1264/05.PVL -.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss eine Arbeitnehmervereinigung ungeschriebene Mindestvoraussetzungen erfüllen, um als Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne anerkannt werden zu können (vgl. BAGE 113, 82 ); diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. BVerfGE 58, 233 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 20.05 -,.
  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass auch die Ungleichbehandlung von Wahlvorschlägen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn und soweit sie dazu dient, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken (vgl. BVerfGE 111, 289 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    gegen a) den Beschluss ddes Bundesverwaltungsgericht vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 18.05 -,.
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 19.05 -,.
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2007 - 2 BvR 1831/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -,.
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Allerdings dürften keine Anforderungen an die Tariffähigkeit gestellt werden, die die Bildung und Betätigung einer Koalition unverhältnismäßig einschränken und so zur Aushöhlung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherten freien Koalitionsbildung und -betätigung führen (20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233; zuletzt 31. Juli 2007 - 2 BvR 1831/06 ua. - AP LPVG NW § 22 Nr. 2 = EzA GG Art. 9 Nr. 93) .
  • BVerfG, 13.09.2019 - 1 BvR 1/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften

    In der Sache ist es mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit vereinbar, nur solche Koalitionen an der Tarifautonomie teilnehmen zu lassen, die in der Lage sind, den von der staatlichen Rechtsordnung freigelassenen Raum des Arbeitslebens durch Tarifverträge sinnvoll zu gestalten, um so die Gemeinschaft sozial zu befrieden (vgl. BVerfGE 58, 233 ; 100, 214 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2007 - 2 BvR 1831/06 u.a. -, Rn. 6).
  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

    Allerdings dürften keine Anforderungen an die Tariffähigkeit gestellt werden, die die Bildung und Betätigung einer Koalition unverhältnismäßig einschränken und so zur Aushöhlung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherten freien Koalitionsbildung und -betätigung führen ( BVerfG v. 20.10.1981, 1 BvR 404/78; v. 31.07.2007, 2 BvR 1831/06; zit. nach Juris ).
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