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   BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13   

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BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13 (https://dejure.org/2015,709)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13 (https://dejure.org/2015,709)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 (https://dejure.org/2015,709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 76 Abs. 1 NJVollzG
    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung der Vollstreckung; effektiver Rechtsschutz; wirksame Kontrolle; Vorwegnahme der Hauptsache; Erforderlichkeit einer Interessenabwägung; Aussetzungsinteresse; Vollzugsinteresse; summarische ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eine ohne die erforderliche Interessenabwägung erfolgte Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer in Strafhaft verhängten Disziplinarmaßnahme verletzt die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 76 Abs 1 JVollzG ND, § 114 Abs 2 S 1 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug bei ungerechtfertigter Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache - zudem unzulässige faktische Auswechslung der sanktionierten Handlung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit einer Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme wegen Gewährung von Schreibhilfe

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug bei ungerechtfertigter Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache - zudem unzulässige faktische Auswechslung der sanktionierten Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungswidrigkeit einer Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme wegen Gewährung von Schreibhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug - und der effektive Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ; hierzu und zum Folgenden zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13 ff.).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 - , juris, Rn. 12).

    Begehrt ein Gefangener Eilrechtsschutz gegen eine Disziplinarmaßnahme, so geht es um die vorläufige Aussetzung einer ihn belastenden Maßnahme; eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt darin nicht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Diese wäre aussichtslos gewesen; sie zu erheben oblag dem Beschwerdeführer daher nicht (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 - , juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Diese wäre aussichtslos gewesen; sie zu erheben oblag dem Beschwerdeführer daher nicht (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ).

    Wenn die Strafvollstreckungskammer schon nicht befugt ist, eine Disziplinarmaßnahme unter Auswechselung der von der Anstalt angeführten Gründe für die angenommene Pflichtwidrigkeit des sanktionierten Verhaltens als rechtmäßig zu bestätigen (vgl. BVerfGK 9, 390 ), so muss dies erst recht gelten, wenn sie schon die zugrundeliegende sanktionierte Handlung faktisch auswechselt.

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ; hierzu und zum Folgenden zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13 ff.).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 - , juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ; hierzu und zum Folgenden zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ; hierzu und zum Folgenden zuletzt auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Diese wäre aussichtslos gewesen; sie zu erheben oblag dem Beschwerdeführer daher nicht (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ).
  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Die erforderliche Abwägung der Aufschubinteressen des Beschwerdeführers mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen hat das Gericht dagegen nicht vorgenommen (vgl. zu einer Konstellation, in der die Vorwegnahme der Hauptsache zu Unrecht angenommen worden war, der Beschluss darauf aber nicht beruhte, weil die in Aussetzungskonstellationen erforderliche Interessenabwägung gleichwohl vertretbar vorgenommen worden war, BVerfGK 8, 64 ff.).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 - , juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13
    Diese wäre aussichtslos gewesen; sie zu erheben oblag dem Beschwerdeführer daher nicht (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ; 9, 390 ).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Darüber hinaus sei in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass es im Verfahren nach § 114 Abs. 1 (gemeint: Abs. 2) Satz 1 StVollzG entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer sehr wohl darauf ankommen könne, ob der Antragsteller mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben werde (unter Verweis auf BVerfGK 7, 403 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, Rn. 12).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG vorliegen, kann auch eine Rolle spielen, ob der Antragsteller nach einer summarischen Prüfung mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u.a. -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Denn der damit verbundene grundrechtliche Eingriff in die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. nochmals Nds. OVG, Beschl. v. 14.6.2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 4) ist aus den o.a. Gründen geringfügig und wiegt im Hinblick auf den ebenfalls grundrechtlich, nämlich in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.1.2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris), fundierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz des Anspruchsberechtigten weniger schwer.
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 1493/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Insoweit nimmt er Bezug auf den stattgebenden Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris, Rn. 11.

    Der Verweis auf den stattgebenden Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris, Rn. 11, vermag für sich genommen nicht zu einer substantiierten Darlegung einer durch die angegriffenen gerichtlichen Beschlüsse eingetretenen Grundrechtsverletzung führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 12 B 606/15

    Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis zur Kindertagespflege;

    - 2 BvR 1856/13 -, juris.
  • OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 B 152/18

    Schwangerschaft; Vaterschaftsanerkennung; einstweilige Aufenthaltserlaubnis;

    Eine - allein in Ausnahmefällen zulässige - Vorwegnahme der Hauptsache liegt nur dann vor, wenn die begehrte vorläufige Entscheidung - anders als hier - faktisch keine vorläufige wäre, sondern einer endgültigen gleichkäme (BVerfG, Beschl. v. 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17

    Verkehrsbeschränkung

    Die vorläufige Regelung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes (BVerfG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris Rn. 11).
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