Rechtsprechung
   BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73425
BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03 (https://dejure.org/2006,73425)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03 (https://dejure.org/2006,73425)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1872/03 (https://dejure.org/2006,73425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,73425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • EGMR, 13.02.2001 - 29731/96

    Dieter Krombach

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    Für andere Rechtsordnungen, auf die sich die Geltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte erstreckt, sind jedoch Entscheidungen ergangen, die die Konstellation des Ausbleibens eines Angeklagten bei Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung zum Gegenstand hatten (vgl. Entscheidung Poitrimol/Frankreich, Urteil vom 23. November 1993 - Nr. 39/1992/384/462 -, ÖJZ 1994, S. 467 ff.; Entscheidung Lala/Niederlande, Urteil vom 22. September 1994 - Nr. 25/1993/420/499 -, ÖJZ 1995, S. 196 ff., in den Gründen gleichlautend mit der Entscheidung Pelladoah/ Niederlande, Urteil vom 22. September 1994 - Nr. 27/1993/422/501 - Entscheidung van Geyseghem/Belgien, Große Kammer, Urteil vom 21. Januar 1999 - 26103/95 -, NJW 1999, S. 2353 f.; Entscheidung Krombach/Frankreich, Dritte Sektion, Urteil vom 13. Februar 2001 - 29731/96 -, NJW 2001, S. 2387 ff. mit Anm. Gundel, NJW 2001, S. 2380 ff., Meyer-Mews, NJW 2002, S. 1928 f.).

    Wenngleich der Gesetzgeber die Möglichkeit haben müsse, ungerechtfertigtem Fernbleiben entgegenzutreten, dürfe er das Ausbleiben des Angeklagten nicht dadurch ahnden, dass er das Recht auf Beistand eines Verteidigers einschränke (zuletzt EGMR, Dritte Sektion, Urteil vom 13. Februar 2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich, a.a.O., S. 2391).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    a) aa) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    a) aa) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Eine besondere Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist dabei das der "Waffengleichheit" dienende Recht eines Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewähltem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    Der Beschuldigte muss im Rahmen der von der Strafprozessordnung aufgestellten Regeln auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 57, 250 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ).

    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    Das Verfassungsgebot rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung ist nicht nur Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, sondern auch Leitlinie für den das Strafverfahren im Rahmen der von der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln gestaltenden Richter, der dabei auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen muss (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 92, 277 ).

    Der Beschuldigte muss im Rahmen der von der Strafprozessordnung aufgestellten Regeln auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 57, 250 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    a) aa) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Eine besondere Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist dabei das der "Waffengleichheit" dienende Recht eines Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt als gewähltem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    a) aa) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Der Beschuldigte muss im Rahmen der von der Strafprozessordnung aufgestellten Regeln auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 57, 250 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    Die Konvention überlässt es zwar den einzelnen Staaten als Vertragsparteien, in welcher Weise sie dieser Pflicht genügen (BVerfGE 111, 307 ).

    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einschlägig, so sind die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfGE 111, 307 ).

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    a) aa) Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG das Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Der Beschuldigte muss im Rahmen der von der Strafprozessordnung aufgestellten Regeln auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 57, 250 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ).

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
    Die Anwesenheit des Angeklagten als ein den Strafprozess beherrschender Grundsatz dient auch dazu, dem Angeklagten die Möglichkeit allseitiger und uneingeschränkter Verteidigung zu sichern (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1952 - 3 StR 83/52 -, BGHSt 3, 187 ).

    Wie sich aus § 338 Nr. 5 StPO ergibt, handelt es sich um zwingende Vorschriften, auf die der Angeklagte nicht verzichten und von deren Einhaltung das Gericht nicht befreien kann (BGHSt 3, 187 ).

  • EKMR, 13.12.1965 - 1983/63

    X. v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 23.11.1993 - 14032/88

    POITRIMOL c. FRANCE

  • EGMR, 12.10.1992 - 14104/88

    T. c. ITALIE

  • EGMR, 21.01.1999 - 26103/95

    VAN GEYSEGHEM c. BELGIQUE

  • EGMR, 22.09.1994 - 14861/89

    LALA c. PAYS-BAS

  • EGMR, 26.05.1988 - 10563/83

    EKBATANI v. SWEDEN

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • OLG Oldenburg, 20.10.1998 - Ss 397/98

    Vertretung eines in der Berufungsverhandlung ausgebliebenen Angeklagten durch den

  • OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BayObLG, 25.11.1999 - 4St RR 232/99

    Recht auf Beistand eines Verteidigers

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • EGMR, 08.11.2012 - 30804/07

    Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung

    Am 27. Dezember 2006 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (2 BvR 1872/03) zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei.
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

    "Anwesend" sei nämlich nur ein Angeklagter, der das Geschehen der Hauptverhandlung selbst in allen Einzelheiten sicher wahrnehmen und auf den Gang der Hauptverhandlung durch Fragen, Anträge und Erklärungen einwirken könne (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1872/03 -, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht