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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06   

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https://dejure.org/2007,9291
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06 (https://dejure.org/2007,9291)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06 (https://dejure.org/2007,9291)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 (https://dejure.org/2007,9291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfungsmöglichkeiten der von den Fachgerichten getroffenen Vorkehrungen zum Schutz eines Zeugen sowie der zur Gewährleistung der bestmöglichen Erforschung der Wahrheit getroffenen Maßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Pflicht zur Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. d
    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer Abschirmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 534
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Dabei liegt ein Konventionsverstoß nur vor, wenn diese Möglichkeit bei einer Betrachtung des Verfahrens in seiner Gesamtheit nicht gegeben war (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 m.w.N.).

    Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, NJW 2007, S. 237 ; Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten unter anderem, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Gegebenenfalls muss es dem Angeklagten ermöglicht werden, nach Unterrichtung über die Vernehmung erneut Fragen an den Zeugen stellen zu lassen (vgl. BGH, NJW 2000, S. 3505 ; BGH, NJW 2007, S. 237 ; Sommer, in: Anwaltskommentar, StPO, 1. Aufl. 2007, Art. 6 MRK Rn. 98; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Bei der Bestimmung der Beteiligungsrechte des Angeklagten sind auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und diese konkretisierende Leitlinien der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Welche Vorkehrungen zum Schutz eines Zeugen erforderlich und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Erforschung der Wahrheit in bestmöglicher Weise zu gewährleisten, ist allein von den Fachgerichten zu entscheiden und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 1, 418 ).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    Für das Konfrontationsrecht gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 74 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06

    Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler;

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 -,.
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18

    Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des

    Dem Angeklagten muss demnach die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Ihm muss die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.).
  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private

    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.).
  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer

    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.).
  • VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.).
  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.).
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