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   BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99, 2 BvR 1892/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3078
BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99, 2 BvR 1892/99 (https://dejure.org/2000,3078)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99, 2 BvR 1892/99 (https://dejure.org/2000,3078)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 2 BvR 1881/99, 2 BvR 1892/99 (https://dejure.org/2000,3078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Begründetheit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Strafbarkeit - Straftatbestand - Bestimmtheitsgebot - Arzneimittel

  • Judicialis

    AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § ... 5; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 5; GG Art. 103 Abs. 2
    Hinreichende Bestimmtheit der Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen "Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen "Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3417
  • NStZ 2000, 595
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 -,.

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99 -, .

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99
    Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe sind daher im Strafrecht verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn die Norm mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für ihre Auslegung und Anwendung bietet oder wenn sie eine gefestigte Rechtsprechung übernimmt und daraus hinreichende Bestimmtheit gewinnt (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 68 ).

    Die Anknüpfung des § 5 Abs. 2 AMG an den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nimmt den Wandel der Verhältnisse auf (vgl. BVerfGE 96, 68 ).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99
    Zudem darf von Ärzten und Apothekern als Normadressaten erwartet werden, dass sie aufgrund der für ihre Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse die Bedenklichkeit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Arzneimittel nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erkennen und sich in Zweifelsfragen sachkundig machen (vgl. BVerfGE 75, 329 ).

    Der mögliche Wortsinn der §§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 5 AMG als Auslegungsgrenze (stRspr; vgl. BVerfGE 75, 329 ) ist nicht überschritten.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn sie haben keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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