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   BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98   

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https://dejure.org/1998,2752
BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98 (https://dejure.org/1998,2752)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2 BvR 189/98 (https://dejure.org/1998,2752)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2 BvR 189/98 (https://dejure.org/1998,2752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung durch die unterlassene Geltendmachung eines Restitutionsgrundes im Verfahren auf Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
    Dieser fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung oder Verletzung grundrechtsgleicher Rechte zu erwirken (vgl. BVerfGE 81, 22 ), sofern der denkbare Rechtsbehelf nicht im Hinblick auf eine entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte als von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
    Dieser fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung oder Verletzung grundrechtsgleicher Rechte zu erwirken (vgl. BVerfGE 81, 22 ), sofern der denkbare Rechtsbehelf nicht im Hinblick auf eine entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte als von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64

    Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
    Hier wäre es nicht als von vornherein aussichtslos anzusehen gewesen, in der amtlichen Auskunft des Kreisausschusses des Kreises Bergstraße vom 12. Dezember 1997 einen Restitutionsgrund im Sinne des § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu erblicken, der sich auf einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsachen bezieht (vgl. BVerwGE 20, 344 ) und der vor den Fachgerichten - wenn nicht aus Gründen der Prozeßökonomie bereits im revisionsähnlich ausgestalteten Verfahren auf Berufungszulassung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, NJW 1990, S. 925 ), so doch mit einer selbständigen Restitutionsklage - hätte geltend gemacht werden können und wegen der allgemeinen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch hätte geltend gemacht müssen.
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 189/98
    Hier wäre es nicht als von vornherein aussichtslos anzusehen gewesen, in der amtlichen Auskunft des Kreisausschusses des Kreises Bergstraße vom 12. Dezember 1997 einen Restitutionsgrund im Sinne des § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu erblicken, der sich auf einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsachen bezieht (vgl. BVerwGE 20, 344 ) und der vor den Fachgerichten - wenn nicht aus Gründen der Prozeßökonomie bereits im revisionsähnlich ausgestalteten Verfahren auf Berufungszulassung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, NJW 1990, S. 925 ), so doch mit einer selbständigen Restitutionsklage - hätte geltend gemacht werden können und wegen der allgemeinen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch hätte geltend gemacht müssen.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Zwar kann der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung der Grundsatz der Subsidiarität entgegenstehen, wenn möglicherweise ein Restitutions- oder Nichtigkeitsgrund gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1998 - 2 BvR 189/98 -, NVwZ 1998, S. 1174 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1).
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