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   BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09   

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BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09 (https://dejure.org/2009,3136)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09 (https://dejure.org/2009,3136)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 (https://dejure.org/2009,3136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19, 41 GG; § 93a BVerfGG; §§ 48, 28, 49 BWahlG

  • Bundesverfassungsgericht

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs - Kontrolle von Wahlfehlern erst im nachfolgenden Wahlprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Partei zur Wahl des Deutschen Bundestages; Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wegen einer Ablehnung von Wahlvorschlägen i.R.e. Bundestagswahl erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag; Gewährleistung eines reibungslosen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 48; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 41; ; BWG § 28; ; BWG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer Bundestagswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Anträge auf Wahlzulassung nicht erfolgreich

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Union

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Damit werde die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Wahlprüfungsverfahren den angegriffenen Beschluss des Deutschen Bundestages nicht nur in formeller Hinsicht und darauf, ob Vorschriften des materiellen Rechts zutreffend angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 97, 317 ), sondern auch, ob das angewandte Wahlgesetz mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 -, NVwZ 2009, S. 708 ).

    Etwaige Grundrechtsverstöße stellt es fest und zieht aus ihnen, soweit sie sich möglicherweise auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben, Folgerungen für die Gültigkeit der Wahl (vgl. BVerfGE 34, 81 ).

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Die Wahl im großräumigen Flächenstaat erfordert eine Fülle von Einzelentscheidungen zahlreicher Wahlorgane (vgl. BVerfGE 14, 154 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Der reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und im Übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 16, 128 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Damit werde die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09
    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18.

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

  • BVerfG, 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).

    Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris Rn. 4 m.w.N.; st. Rspr.).

    Dieser Zusammenhang ist Grundlage der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Konzeption in Art. 45 SächsVerf, § 48 SächsWahlG und auch von der Rechtsprechung herangezogen worden, um die Verfassungskonformität entsprechender Regelungen zu bestätigen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris Rn. 3; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris Rn. 4 zu § 49 BWahlG).

    Die Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten gemäß § 28 SächsWahlG ist eine im Rahmen der Vorbereitung der Wahl ergehende, sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehende Einzelentscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 56-IV-14 [HS]/57-IV-14 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris Rn. 6; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris Rn. 5; vgl. auch Hahlen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 49 Rn. 7), in Bezug auf die die Verfassungsbeschwerde wegen des Vorranges der Wahlprüfung im Regelfall ausgeschlossen ist.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Ein solcher Vorrang gilt bei Wahlen auf Bundesebene im Hinblick auf Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1962 - 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154 = juris, Rn. 4, vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63, BVerfGE 16, 128 = juris, Rn. 4, vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70, BVerfGE 29, 18 = juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86, BVerfGE 74, 96 = juris, Rn. 20, und vom 24. August 2009- 2 BvR 1898/09, BayVBl. 2009, 750 = juris, Rn. 2; vgl. ferner VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Ein solcher Vorrang gilt daher etwa gegenüber der Verfassungsbeschwerde bei Wahlen auf Bundesebene im Hinblick auf Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das (konkrete) Wahlverfahren beziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1962 - 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154 = juris, Rn. 4, vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63, BVerfGE 16, 128 = juris, Rn. 4, vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70, BVerfGE 29, 18 = juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86, BVerfGE 74, 96 = juris, Rn. 20, und vom 24. August 2009- 2 BvR 1898/09, BayVBl. 2009, 750 = juris, Rn. 2; vgl. ferner VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 und vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20

    Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur

    Dies sind auf die konkrete Wahl bezogene Einzelentscheidungen und Maßnahmen (VerfGH RP, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, BVerfGE 74, 96 [101]; Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 -, juris Rn. 2, 7; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 48 Rn. 41 [Juli 2020]).
  • VG Stuttgart, 02.11.2020 - 7 K 4949/20

    Coronapandemie und Wahlen: Etwaiger Anspruch auf Stimmabgabe ohne

    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. zur Bundestagswahl, BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009, Az.: 2 BvR 1898/09, Rn. 7, juris).

    Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009, Az.: 2 BvR 1898/09, Rn. 3, juris).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20

    Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona,

    Dies sind auf die konkrete Wahl bezogene Einzelentscheidungen und Maßnahmen (VerfGH RP, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, BVerfGE 74, 96 [101]; Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 -, juris Rn. 2, 7; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 48 Rn. 41 [Juli 2020]).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 88-IV-09
    Als Rechtsbehelf kommt insoweit nur die in Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Art. 45 SächsVerf, § 7 Nr. 5, § 32 SächsVerfGHG geregelte Wahlprüfungsbeschwerde in Betracht (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - Vf. 83-IV-04 [e.A.] und Vf. 85-IV-04 [e.A.]; ebenso - für die Wahl zum Deutschen Bundestag - BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschlüsse vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09, jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 01.10.2018 - RN 3 E 18.1548

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen Gestaltung eines Stimmzettels zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem in einer Entscheidung in Bezug auf eine Bundestagswahl (vgl. BVerfG, BayVBl 2009, 750) klargestellt, dass es dann, wenn alle sich unmittelbar auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Deutschen Bundestag beziehenden Entscheidungen, vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar wären, es in dem Wahlorganisationsverfahren, das durch ein ebenenübergreifendes Zusammenspiel der einzelnen Wahlorgane mit zahlreichen zu beachtenden Terminen und Fristen geprägt ist, zu erheblichen Beeinträchtigungen käme.
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