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   BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05   

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https://dejure.org/2008,14308
BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05 (https://dejure.org/2008,14308)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05 (https://dejure.org/2008,14308)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 (https://dejure.org/2008,14308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der auf einen Verstoß gegen die Handwerksordnung und das Schwarzarbeitsgesetz gestützten Durchsuchung der Wohnräume und Geschäftsräume eines Handwerkers; Über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichende Verdachtsgründe als ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; StPO § 102 § 105
    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher Verstöße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05
    b) Der Richter hat zudem durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass der Grundrechtseingriff angemessen begrenzt wird sowie messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung davon überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05
    b) Der Richter hat zudem durch geeignete Formulierungen des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass der Grundrechtseingriff angemessen begrenzt wird sowie messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

    Die Benennung der Beweismittel ("Verträge oder Aufträge jeder Art von oder mit Kunden, Rechnungen, Bankbelege sowie Buchführungsunterlagen, Muster- oder Mustermappen, Karteikarten, Terminkalender, Schriftverkehr aus dem hervorgeht, dass der Obengenannte das Handwerk/Gewerbe ausübt, Quittungen, Sparkassenbücher etc.") lässt vielmehr die Suche nach nahezu allen denkbaren schriftlichen Geschäftsunterlagen ohne zeitliche Eingrenzung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
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