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   BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12   

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https://dejure.org/2013,8749
BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 (https://dejure.org/2013,8749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 198 Abs 1 GVG, § 201 GVG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 23 Abs 4 ÜberlVfRSchG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer in Fällen einer gebotenen Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Disziplinarverfahren - Erfordernis einer Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer vor Erhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 1; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer in Fällen einer gebotenen Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 788
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Der angegriffene Beschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil er keine Auslegungs- oder Anwendungsfehler der Vorschriften über die Revisionszulassung erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Der angegriffene Beschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil er keine Auslegungs- oder Anwendungsfehler der Vorschriften über die Revisionszulassung erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
    Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens steht auch der Aberkennung des Ruhegehalts nicht entgegen, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Die durch § 13 Abs. 2 Satz 2 BDG vorgeschriebene Gleichstellung eines Ruhestandsbeamten mit einem aktiven Beamten gilt auch für die Frage, ob und inwieweit die überlange Dauer des Disziplinarverfahrens bei der Bemessungsentscheidung zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 1. Juni 2012 a.a.O. Rn. 8; das BVerfG hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Für die Fälle der Aberkennung des Ruhegehalts gilt nichts anderes (BVerwG, B.v. 11.5.2010 - 2 B 5.10 - juris Rn. 4; B.v. 23.2.2022 - 2 B 38/21 - juris Rn. 9; BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 2 BvR 1912/12 - juris).
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